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Meta einigt sich auf Milliarden-Vergleich wegen Jugendsucht-Klagen

today27. August 2026 7

Hintergrund
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Der Technologiekonzern Meta hat sich in einem umfangreichen Rechtsstreit mit mehreren US-Bundesstaaten auf einen Vergleich von bis zu 16,68 Milliarden US-Dollar (rund 14,3 Milliarden Euro) geeinigt. Dem Unternehmen, das hinter Plattformen wie Facebook und Instagram steht, wurde vorgeworfen, Jugendliche mit seinen sozialen Netzwerken absichtlich süchtig gemacht zu haben. Die Vereinbarung, eine der größten in der Geschichte des staatlichen Verbraucherschutzes, bewahrt Meta vor einem potenziell weitaus kostspieligeren Ausgang eines Prozesses.

Insgesamt 29 US-Bundesstaaten hatten Meta in dem Verfahren beschuldigt, seine Netzwerke gezielt so gestaltet zu haben, dass Minderjährige möglichst lange auf den Plattformen verweilen und abhängig werden. Die Kläger warfen dem Konzern zudem vor, Verbraucher über die Sicherheit seiner Plattformen getäuscht und unrechtmäßig persönliche Daten von Kindern gesammelt zu haben, die teils zum Training von KI-Modellen genutzt worden sein sollen. Meta wies die Vorwürfe trotz der Einigung zurück und erklärte, sich für den Schutz von Kindern auf seinen Plattformen einzusetzen, wobei das Unternehmen auch argumentierte, dass „Social-Media-Sucht“ keine anerkannte psychiatrische Erkrankung sei.

Im Rahmen der Einigung werden umfangreiche neue Schutzmechanismen für junge Nutzer in den USA eingeführt. Dazu gehören standardmäßige tägliche Zeitlimits von zwei Stunden für Nutzer unter 18 Jahren sowie nächtliche Zugangssperren zwischen Mitternacht und 6 Uhr morgens, die nur von den Eltern aufgehoben werden können. Benachrichtigungen an Minderjährige werden künftig zwischen 22 Uhr und 7 Uhr sowie während der Schulzeit zwischen 8 Uhr und 15 Uhr blockiert. Zudem müssen obligatorische Unterbrechungen nach 15, 60 und 90 Minuten ununterbrochener Nutzung eingeführt werden, um das sogenannte „endlose Scrollen“ zu unterbinden. Der Konzern verpflichtet sich ferner, verbesserte Kindersicherungen für Eltern anzubieten, die Option für nicht-personalisierte Feeds einzuführen und bestimmte Features des „sozialen Vergleichs“, wie Schönheitsfilter und die Anzeige von Likes, einzuschränken. Die Altersüberprüfung soll robuster gestaltet werden, um Kinder unter 13 Jahren von den Plattformen fernzuhalten.

Die Einigung erfolgte inmitten eines vielbeachteten Prozesses vor einem Bundesgericht in Kalifornien, der erst in der vergangenen Woche begonnen hatte. Vor dem Prozess hatten die Kläger Meta zufolge Forderungen von bis zu 1,4 Billionen US-Dollar in den Raum gestellt, während die Bundesstaaten selbst eine Summe von rund 200 Milliarden Dollar ins Spiel gebracht hatten. Die nun erzielte Vergleichssumme entspricht in etwa einem Quartalsgewinn Metas und liegt damit deutlich unter dem potenziellen Maximalrisiko.

Dieser Vergleich stellt einen bedeutenden Meilenstein in der Debatte um die Verantwortung von Social-Media-Konzernen für die psychische Gesundheit junger Menschen dar. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass diese Einigung nicht die zahlreichen weiteren Klagen gegen Meta und andere Social-Media-Unternehmen wie Snap (Snapchat), Alphabet (YouTube) und ByteDance (TikTok) beendet, die sich mit ähnlichen Vorwürfen konfrontiert sehen. Die Umsetzung und Wirksamkeit der vereinbarten Jugendschutzfunktionen sollen regelmäßig von unabhängigen Prüfern und den beteiligten Staaten kontrolliert werden.

Symbolbild – Foto: Noah Erickson / Pexels

Hinweis: Bei der Bearbeitung dieses Beitrags kann Künstliche Intelligenz zum Einsatz gekommen sein.

Geschrieben von: Redaktion

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