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Bundeskartellamt hält die 50+1-Regel für zulässig

today12. August 2026 3

Hintergrund
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Das Bundeskartellamt hat die viel diskutierte 50+1-Regel im deutschen Profifußball grundsätzlich für kartellrechtlich zulässig erklärt. Diese Einschätzung erfolgte nach einem mehrjährigen Prüfverfahren, welches die Deutsche Fußball Liga (DFL) im Jahr 2018 selbst angestoßen hatte, um Rechtssicherheit zu erlangen. Allerdings sieht die Bonner Behörde Nachholbedarf bei der konsequenten und sachlich gerechtfertigten Anwendung der Regel, insbesondere was die Klubs Bayer Leverkusen, VfL Wolfsburg, RB Leipzig und Hannover 96 betrifft.

Die 50+1-Regel ist eine Vorschrift in den Statuten der Deutschen Fußball Liga, die verhindern soll, dass externe Investoren die Stimmenmehrheit bei Kapitalgesellschaften übernehmen, in die Fußballvereine ihre Profimannschaften ausgegliedert haben. Ihr Kernziel ist es, die Vereinsprägung und die Mitgliederpartizipation zu fördern und somit den vereinsgeprägten Charakter der Bundesliga zu erhalten. Dies soll gewährleisten, dass die Vereine und ihre Fans das letzte Wort darüber haben, wie sie geführt werden, und nicht ausschließlich wirtschaftliche Interessen von Investoren dominieren.

Für Bayer Leverkusen und den VfL Wolfsburg, die als sogenannte „Werksklubs“ historisch von der 50+1-Regel ausgenommen waren (Förderausnahme), sieht das Bundeskartellamt besonderen Nachbesserungsbedarf. Die DFL hatte bereits Vorschläge zur Streichung dieser Förderausnahme unterbreitet, doch die vorgeschlagenen Bestandsschutzregelungen für Leverkusen und Wolfsburg reichen nach Ansicht der Behörde unter Berücksichtigung der neueren Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs nicht aus. Der EuGH verlangt demnach strengere Maßstäbe für die dauerhafte Gültigkeit solcher Ausnahmen, um eine rechtssichere und konsistente Anwendung der Regel zu gewährleisten.

Auch bei RB Leipzig und Hannover 96 wurden spezifische Mängel festgestellt. Im Fall von RB Leipzig kritisiert das Bundeskartellamt, dass die DFL in ihrer Lizenzierungspraxis nicht ausreichend darauf achtet, dass alle Vereine der Bundesliga und 2. Bundesliga ihren Fans gleichermaßen die Möglichkeit bieten, stimmberechtigte ordentliche Neumitglieder zu werden. Bei Hannover 96 monierte die Behörde eine inkonsequente Anwendung der 50+1-Regel im Rahmen einer Abstimmung über eine Investorenbeteiligung an Medienerlösen im Dezember 2023. Die DFL sei über eine Weisung des Muttervereins an den Geschäftsführer von Hannover 96 informiert gewesen, habe aber keine Maßnahmen ergriffen, um die weisungsgemäße Stimmabgabe zu überprüfen.

Das Bundeskartellamt macht der DFL keine konkreten Vorgaben für die Ausgestaltung der 50+1-Regel und setzt hierfür auch keine Fristen. Es zeigt vielmehr den rechtlichen Rahmen auf, innerhalb dessen die Regel möglichst rechtssicher angewendet werden kann. Die DFL und ihre Gremien sind nun gefordert, ihre Satzung oder Anwendungspraxis entsprechend weiterzuentwickeln, um die von der Behörde aufgezeigten Mängel zu beheben. Präsident Andreas Mundt betonte, dass die DFL einen offenen Zugang zur Mitgliedschaft und die Mitbestimmung der Fans bei allen Vereinen gleichermaßen sicherstellen müsse.

Hinweis: Das Bild zu diesem Beitrag kann KI-generiert sein.

Geschrieben von: Redaktion

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