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Heute werden vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht in Hamburg die mit Spannung erwarteten Urteile gegen acht mutmaßliche Neonazis gesprochen. Die Angeklagten, darunter auch die Gründer der Gruppe, müssen sich wegen schwerwiegender Vorwürfe verantworten. Das Gericht wird seine Entscheidung am heutigen Mittwoch um 12:30 Uhr verkünden.
Die Gruppe ist unter dem Namen „Letzte Verteidigungswelle“ (LVW) bekannt und soll laut Anklage Brand- und Sprengstoffanschläge auf Asylbewerberheime sowie linke Einrichtungen geplant und teilweise verübt haben. Ihnen werden unter anderem versuchter Mord, Verabredung zum Mord, schwere Brandstiftung und gefährliche Körperverletzung vorgeworfen. Das Ziel der rechtsextremistischen Vereinigung soll es gewesen sein, das politische System Deutschlands zu destabilisieren, die liberale Demokratie zu beseitigen und ein völkisches System zu errichten, wobei sich der Hass insbesondere gegen Asylbewerber richtete.
Eine besondere Brisanz erhält der Prozess durch das Alter der Angeklagten. Mehrere von ihnen waren zum Zeitpunkt der Taten noch minderjährig, das jüngste Mitglied war zu Beginn der Gruppenaktivitäten erst 13 oder 14 Jahre alt. Aus diesem Grund wird der Fall nach Jugendstrafrecht behandelt, weshalb die Verhandlungen ohne Öffentlichkeit stattfanden. Trotz des jungen Alters drohen den Beschuldigten, falls sich die Anklagepunkte bestätigen, langjährige Haftstrafen von bis zu zehn Jahren für Minderjährige oder 10 bis 15 Jahren für die älteren Angeklagten.
Die „Letzte Verteidigungswelle“ soll sich ursprünglich in einer Chatgruppe formiert haben, die von einem damals 14-Jährigen gegründet wurde. Über soziale Medien tauschten die Mitglieder rechtsextreme Propaganda aus und organisierten sich mit militärisch klingenden Titeln. Zu den mutmaßlichen Rädelsführern zählen Benjamin H. und Jason R., die als „Führergespann“ die Vereinigung leiteten, wobei Benjamin H. als Gründer gilt.
Teil der Anklage ist ein Brandanschlag auf ein Kulturzentrum im brandenburgischen Altdöbern im Jahr 2024, bei dem eine Familie mit Kind im Gebäude schlief und nur durch Zufall niemand verletzt wurde. Die Bundesanwaltschaft wirft den Angeklagten zudem vor, sogenanntes „Pädo-Hunting“, also die Jagd auf Menschen, die sie für Pädophile hielten, betrieben zu haben. Die Gruppe war demnach streng hierarchisch organisiert und orientierte sich offen an nationalsozialistischen Strukturen.
Hinweis: Das Bild zu diesem Beitrag kann KI-generiert sein.
Geschrieben von: Redaktion
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