Geflüchtete in Rahlstedt doch ohne Anspruch auf Geld
Das Hamburger Landessozialgericht hat eine vorherige Entscheidung des Sozialgerichts gekippt, wodurch Geflüchtete im sogenannten Dublin-Zentrum in Rahlstedt nun doch keinen Anspruch auf Geld für den täglichen Bedarf haben. Die ursprüngliche Entscheidung hätte den Betroffenen Leistungen über die reine Sachversorgung hinaus zugesprochen. Nach dem aktuellen Beschluss müssen sich die dort untergebrachten Personen weiterhin ohne Bargeld für ihren Lebensunterhalt behelfen.Das Dublin-Zentrum in Hamburg-Rahlstedt, das im März 2025 eröffnet wurde, ist ein bundesweites Pilotprojekt. Es ist für Personen vorgesehen, deren Asylverfahren nach der […]