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Waffenhandel in Hamburg-Bergedorf: Zwei Männer verhaftet

today21. Juli 2026 14

Hintergrund
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Waffenhandel in Hamburg-Bergedorf: Zwei Männer verhaftet

In einem bedeutenden Schlag gegen den illegalen Waffenhandel in Hamburg-Bergedorf haben Ermittler der Polizei vergangene Woche zwei Männer festgenommen. Die Tatverdächtigen im Alter von 17 und 19 Jahren sollen Schreckschusspistolen zu scharfen Waffen umgebaut und anschließend gewinnbringend verkauft haben. Bei Durchsuchungen am Mittwoch, den 15. Juli 2026, in drei Wohnungen in Neuallermöhe und Moorfleet stellten die Beamten der Fachdienststelle für Waffen- und Sprengstoffdelikte (LKA 75) sechs scharfe Schusswaffen, mehrere Schreckschusswaffen sowie diverses Werkzeug und Waffenteile sicher. Ein dritter, 20-jähriger Tatverdächtiger konnte dabei nicht angetroffen werden.

Derartige Umrüstungen von erlaubnisfreien Schreckschusswaffen stellen eine erhebliche Gefahr dar, da sie zu voll funktionsfähigen, tödlichen Schusswaffen werden können. Der professionelle und illegale Umbau von Schreckschusswaffen, insbesondere solcher türkischer Herkunft, ist laut Einschätzung des Bundeskriminalamtes (BKA) ein wiederkehrendes Problem, das die Ermittlungsbehörden bundesweit intensiv beschäftigt. Diese Waffen eignen sich aufgrund ihrer relativ günstigen Preise und oft hohen Qualität besonders gut für die Umrüstung.

Der Handel mit solchen umgebauten Waffen erfolgt häufig auf illegalen Wegen, wobei die Waffen überwiegend auf dem Landweg, oft über Bulgarien, nach Deutschland und in andere EU-Staaten gelangen. Die Ermittlungen in Hamburg-Bergedorf basieren auf umfangreichen Erkenntnissen, die auf den Verdacht von Verstößen gegen das Waffengesetz hindeuteten. Solche Fälle tragen zu einem Anstieg der Waffenkriminalität bei: Im Jahr 2023 verzeichnete Deutschland einen Anstieg der Verstöße gegen das Waffengesetz um 6,3 Prozent auf rund 35.800 Fälle.

Der Besitz und Handel mit umgebauten Schreckschusswaffen als scharfe Schusswaffen fällt unter schwere Verstöße gegen das Waffengesetz. Allein der unerlaubte Erwerb, Besitz oder das Führen einer solchen Waffe kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder einer Geldstrafe geahndet werden. In besonders schweren Fällen, wie gewerbsmäßigem Waffenhandel oder der Beteiligung an einer Bande, die solche Straftaten fortgesetzt begeht, können die Strafen sogar zwischen einem und zehn Jahren Freiheitsentzug liegen.

Die Festnahmen in Hamburg-Bergedorf unterstreichen die konsequente Arbeit der Hamburger Polizei und Staatsanwaltschaft im Kampf gegen den illegalen Waffenhandel. Die Ermittlungen in diesem Fall dauern an, um die gesamte Schmuggelkette nachzuvollziehen und alle Beteiligten zur Rechenschaft zu ziehen.

Symbolbild – Foto: Lukáš Trstenský / Pexels

Geschrieben von: Redaktion

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