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Pflegekommission der Bundesregierung nimmt ihre Arbeit auf

today27. Oktober 2026

Hintergrund

Die Pflegestrukturkommission der Bundesregierung hat im Oktober 2026 ihre Arbeit aufgenommen. Dieses 13-köpfige Expertengremium, das unter dem Vorsitz von Prof. Dr. Georg Cremer und der Ko-Vorsitzenden Prof. Gabriele Kuhn-Zuber steht, soll konkrete Vorschläge für eine umfassende Pflegereform entwickeln, um die Pflege in Deutschland langfristig zukunftsfest zu machen und den steigenden Herausforderungen zu begegnen. Ihre ersten Empfehlungen werden bereits bis Ende Januar 2027 erwartet.

Das Kernmandat der Kommission umfasst mehrere wichtige Bereiche. Sie wird die Ausgabenentwicklung der sozialen und privaten Pflegeversicherung analysieren und Maßnahmen für eine nachhaltige sowie bedarfsgerechte Finanzierung empfehlen. Ziel ist es, die häusliche Pflege zu stärken, die Finanzierung zu stabilisieren und die Leistungen zielgenauer zu gestalten. Zudem soll die Kommission Vorschläge zur besseren Verzahnung präventiver und rehabilitativer Angebote im akutmedizinischen und pflegerischen Bereich erarbeiten.

Die Notwendigkeit einer umfassenden Reform ist unbestreitbar, da die Pflege in Deutschland als ein „Megathema dieses Jahrzehnts“ gilt. Schon heute kämpft das System mit einem erheblichen Fachkräftemangel, wobei bis 2049 zwischen 280.000 und 690.000 Pflegekräfte fehlen könnten. Gleichzeitig steigt die Zahl der Pflegebedürftigen stetig an, während die Babyboomer-Generation das Rentenalter erreicht und somit sowohl den Arbeitsmarkt als auch die Gruppe der zu Pflegenden beeinflusst. Auch hier in Hamburg spüren viele die Auswirkungen dieser Entwicklung. Die soziale Pflegeversicherung steht zudem unter erheblichem finanziellen Druck, mit einem erwarteten Defizit von rund 7,5 Milliarden Euro im Jahr 2027, das bis 2030 auf 17,4 Milliarden Euro anwachsen könnte.

Bereits am 30. September 2026 hat das Bundeskabinett einen Entwurf für ein Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) beschlossen, das höhere Monatsbeträge und neue Budgets für die häusliche Pflege vorsieht. Geplant ist unter anderem eine Bündelung verschiedener Einzelleistungen in Entlastungs-, Sachleistungs-, Sozialraum- und Überbrückungsbudgets, um die Inanspruchnahme von Pflegeleistungen einfacher und flexibler zu gestalten. Für Pflegegrad 2 bis 5 sollen höhere monatliche Geldleistungen und Beträge für ambulante Pflege- und Betreuungsdienste vorgesehen sein. Allerdings gibt es auch kritische Stimmen, etwa von der Diakonie, die befürchtet, dass der Entwurf Pflegebedürftige, deren Angehörige und Pflegedienste einseitig belasten könnte.

Die Kommission soll auf Basis ihrer Empfehlungen eine Strukturreform vorbereiten, die nach dem Ziel der Bundesregierung zum 1. Juli 2027 in Kraft treten soll. Für RADIO REEPERBAHN Hamburg wird es spannend sein zu beobachten, wie die erarbeiteten Vorschläge dazu beitragen können, die großen Herausforderungen in der Pflege zu meistern und eine würdevolle und finanzierbare Versorgung für alle Menschen in Deutschland sicherzustellen.

Hinweis: Das Bild zu diesem Beitrag kann KI-generiert sein.

Hinweis: Bei der Bearbeitung dieses Beitrags kann Künstliche Intelligenz zum Einsatz gekommen sein.

Geschrieben von: Redaktion

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