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Justizministerin will Opfer häuslicher Gewalt bei Mietkosten entlasten

today5. Oktober 2026 3

Hintergrund
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Bundesjustizministerin Stefanie Hubig plant eine umfassende Initiative, um Opfern häuslicher Gewalt den Neustart in ein sicheres und selbstbestimmtes Leben zu erleichtern. Im Zentrum des Vorhabens steht die Entlastung bei den Mietkosten, die nach einer räumlichen Trennung vom Täter entstehen. Die Pläne der Bundesministerin sehen vor, dass Täter zukünftig in die Pflicht genommen werden, um die finanziellen Hürden für Betroffene abzubauen.

Ein entsprechender Gesetzentwurf, der aktuell vorliegt, zielt darauf ab, den Ausstieg aus gemeinsamen Mietverträgen erheblich zu vereinfachen. Bislang waren Opfer oft daran gebunden, da eine Kündigung in der Regel die Zustimmung beider Vertragspartner erfordert. Zukünftig sollen Opfer klare gesetzliche Ansprüche gegen den Täter erhalten, um sich aus dem Mietvertrag lösen zu können. Zudem sollen Täter grundsätzlich verpflichtet werden, für entstehende Kosten wie weiterlaufende Mietzahlungen oder mögliche Schäden an der Wohnung nach dem Auszug des Opfers aufzukommen. Der Anspruch auf Mitwirkung des Täters soll innerhalb von sechs Monaten nach der letzten Gewalttat oder Drohung geltend gemacht werden können, unabhängig von der Art der Beziehung zwischen Täter und Opfer.

Die Initiative der Bundesjustizministerin geht über die rein mietrechtlichen Aspekte hinaus. Sie sieht auch einen vertieften Schutz für Kinder und andere pflegebedürftige Angehörige von Opfern häuslicher Gewalt vor. Familiengerichte sollen demnach in Zukunft Schutzmaßnahmen wie Kontakt- oder Näherungsverbote auch ohne einen gesonderten Antrag zugunsten dieser abhängigen Personen anordnen können. Dies ist eine bedeutende Erweiterung des bisherigen Gewaltschutzgesetzes, das solche längerfristigen Verbote im Wesentlichen nur für die direkt von Gewalt betroffene Person vorsah.

Die Notwendigkeit dieser Gesetzesänderung unterstreichen aktuelle Zahlen: Im Jahr 2024 waren fast 266.000 Menschen in Deutschland von häuslicher Gewalt betroffen, wobei Frauen und Mädchen rund 70 Prozent der Opfer ausmachten. Die Dunkelziffer wird als deutlich höher eingeschätzt, da bis zu 95 Prozent der Taten nicht zur Anzeige kommen. Bereits im März 2026 hatte der Bundesrat einen ähnlichen Gesetzentwurf zur Änderung des Gewaltschutzgesetzes vorgeschlagen, an dessen Initiative sich auch das Land Hamburg beteiligt hatte, um Opfern den Ausstieg aus gemeinsamen Mietverträgen zu erleichtern. Die Bundesregierung hatte damals bereits ihre Zustimmung zu einer solchen Regelung signalisiert.

Mit diesem Vorstoß sollen die Hürden, die einem gewaltfreien Leben oft im Weg stehen, abgebaut werden. Das Bundesjustizministerium reagiert damit auf eine lange bestehende Problematik, die viele Betroffene in wirtschaftliche Abhängigkeit oder unsichere Wohnsituationen zwang. Für die Hörerinnen und Hörer von RADIO REEPERBAHN in Hamburg und Umgebung bedeutet dies eine wichtige Stärkung im Kampf gegen häusliche Gewalt und für ein selbstbestimmtes Leben fernab von Missbrauch.

Hinweis: Das Bild zu diesem Beitrag kann KI-generiert sein.

Hinweis: Bei der Bearbeitung dieses Beitrags kann Künstliche Intelligenz zum Einsatz gekommen sein.

Geschrieben von: Redaktion

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