Hamburg Update

Innenminister der Länder ändern Beschlusspraxis

today1. Oktober 2026 3

Hintergrund
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Die Innenminister der Länder haben ihre jahrzehntelange Praxis der einstimmigen Beschlussfassung angepasst. Künftig ist für Entscheidungen der Innenministerkonferenz (IMK) eine Mehrheit von 13 der 16 Länderstimmen ausreichend. Diese entscheidende Neuerung wurde aus Sorge vor einer möglichen Blockade durch die Alternative für Deutschland (AfD) sowie aufgrund der wachsenden politischen Polarisierung und der jüngsten politischen Entwicklungen in Sachsen-Anhalt beschlossen. Damit sollen Beschlüsse auch gegen den Widerstand einzelner Länder ermöglicht werden.

Das bisherige Einstimmigkeitsprinzip war seit der Gründung der IMK im Jahr 1954 die gelebte Praxis und nicht förmlich in einer Geschäftsordnung festgeschrieben. Es sah vor, dass Beschlüsse nur zustande kamen, wenn kein Land ausdrücklich widersprach, wobei Enthaltungen möglich waren. Dieses ungeschriebene Gesetz zielte darauf ab, selbst bei kontroversen Themen gemeinsame Positionen zu finden und einen breiten Konsens zu erzielen. Die Entscheidung zur Abkehr von diesem Grundsatz wurde Berichten zufolge bereits vor einigen Tagen im schriftlichen Umlaufverfahren getroffen und am 30. September 2026 bekannt gegeben.

Ein konkreter Auslöser für diese Anpassung ist der jüngste Wahlerfolg der AfD in Sachsen-Anhalt. Bei der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt wurde die AfD mit rund 44 Prozent der Stimmen zur stärksten Kraft, und ihr Spitzenkandidat Ulrich Siegmund äußerte den Anspruch auf eine Regierungsbeteiligung. Die Befürchtung bestand, dass im Falle eines AfD-Innenministers in Sachsen-Anhalt oder einem anderen Bundesland dessen einzelne Gegenstimme ausgereicht hätte, um bundesweit wichtige Beschlüsse der Innenministerkonferenz zu verhindern. Bereits kurz nach dem Wahlsieg der AfD Anfang September hatten die Innenminister die Abschaffung des Einstimmigkeitsprinzips diskutiert.

Mit der neuen Mehrheitsregel soll die Handlungsfähigkeit der IMK sichergestellt werden. Die Innenministerkonferenz gilt als das wichtigste Koordinierungsgremium der Innenminister und -senatoren der Bundesländer, in dem sie ihre Politik zur inneren Sicherheit und Migration abstimmen und gemeinsame Beschlüsse fassen. Der Bundesinnenminister nimmt an diesen Treffen als ständiger Gast teil, hat jedoch kein Stimmrecht. Diese Konferenz, die zweimal jährlich im Frühjahr und Herbst tagt, kann nun auch bei starker politischer Polarisierung effektiver agieren. Die Hamburger Behörde für Inneres hat derzeit den IMK-Vorsitz inne und bestätigte die entsprechende Meldung.

Der Beschluss, der auch im Sendegebiet von RADIO REEPERBAHN Hamburg aufmerksam verfolgt wird, markiert einen tiefgreifenden Wandel in der Zusammenarbeit der Länder. Er unterstreicht den Willen der demokratischen Parteien, auch in Zeiten zunehmender politischer Fragmentierung handlungsfähig zu bleiben und wichtige Sicherheitsfragen nicht durch den Widerstand einzelner Akteure blockieren zu lassen.

Hinweis: Das Bild zu diesem Beitrag kann KI-generiert sein.

Hinweis: Bei der Bearbeitung dieses Beitrags kann Künstliche Intelligenz zum Einsatz gekommen sein.

Geschrieben von: Redaktion

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