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Die Fraktionschefs der SPD in Bund und Ländern haben in einer gemeinsamen Erklärung die Vorbereitung eines Prüfverfahrens für ein mögliches AfD-Verbot gefordert. Sie äußern die Sorge, dass die AfD eine Gefahr für die Demokratie darstelle und streben die Einsetzung einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe noch in diesem Jahr an, um das hierfür notwendige Material zu sammeln und zu bewerten. Diese Forderung wird von führenden SPD-Politikern als demokratische Pflicht zur Sicherung der Verfassung betont.
In Hamburg haben die SPD, Grüne und Linke bereits einen interfraktionellen Antrag in die Hamburgische Bürgerschaft eingebracht, der in der morgigen Sitzung debattiert und entschieden werden soll. Dirk Kienscherf, Vorsitzender der SPD-Fraktion Hamburg, unterstrich, dass nicht die Politik über ein Parteiverbot entscheide, sondern allein das Bundesverfassungsgericht. Die Politik trage jedoch die Verantwortung, eine belastbare Prüfung zu ermöglichen. Dies zeige das Engagement der Hansestadt, die wehrhafte Demokratie zu schützen.
Die Debatte um ein AfD-Verbotsverfahren wird seit Längerem geführt. Befürworter sehen in der AfD eine ernste Gefahr für die Demokratie, da sie nach Ansicht der SPD-Fraktionsspitzen eine rechtsextreme Partei sei, die die freie Gesellschaft systematisch angreife, Rassismus normalisiere, demokratische Institutionen verächtlich mache und darauf hinarbeite, die freiheitliche demokratische Grundordnung von innen heraus zu beseitigen. Verteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) unterstützt die Prüfung ebenfalls und betont, dass jede liberale Demokratie angreifbar und auch von innen zerstörbar sei.
Die Voraussetzungen für ein Parteiverbot sind im Grundgesetz hoch angesetzt: Eine Partei muss aktiv-kämpferisch gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung vorgehen und das Potenzial haben, ihre verfassungsfeindlichen Ziele zu erreichen. Fünf Landesverbände der AfD (Brandenburg, Thüringen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Niedersachsen) werden von den jeweiligen Verfassungsschutzbehörden als „gesichert rechtsextrem“ eingestuft, der Bundesverband gilt als „rechtsextremistischer Verdachtsfall“. Allerdings hatte das Verwaltungsgericht Köln im Februar 2026 entschieden, dass der Verfassungsschutz die AfD vorerst nicht als gesichert rechtsextremistisch einstufen darf, was die Hürden für ein Verbotsverfahren vorerst erhöht hat.
Der baden-württembergische Ministerpräsident Cem Özdemir (Grüne) führt eigenen Angaben zufolge „permanente Gespräche“ im Bundesrat, um eine Mehrheit von 35 Stimmen für ein Verbotsverfahren zu finden, denn nur der Bundestag, der Bundesrat oder die Bundesregierung können einen entsprechenden Antrag beim Bundesverfassungsgericht stellen. Ein solches Verfahren dauert in der Regel mehrere Jahre. Trotz der rechtlichen Komplexität sehen die SPD-Fraktionschefs die Notwendigkeit, die Prüfung zügig voranzutreiben, um die Demokratie in Deutschland zu schützen.
Hinweis: Das Bild zu diesem Beitrag kann KI-generiert sein.
Hinweis: Bei der Bearbeitung dieses Beitrags kann Künstliche Intelligenz zum Einsatz gekommen sein.
Geschrieben von: Redaktion
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