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Linkspartei klagt gegen Bundeswirtschaftsministerin Reiche

today28. September 2026 3

Hintergrund
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Die Linkspartei hat eine Unterlassungsklage gegen Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche eingereicht. Sie wirft der Ministerin vor, mit Steuergeldern Propaganda gegen die Linke zu betreiben, indem sie ein kritisches Video über den offiziellen Instagram-Kanal des Wirtschaftsministeriums veröffentlichte. Der Berliner Landesverband der Linken sieht durch die Veröffentlichung auf dem staatlichen Kanal sein Recht auf politische Chancengleichheit verletzt.

Auslöser der Klage ist ein Video mit dem Titel „Antisemitismus und Enteignung gefährden unsere Wirtschaft“, das über den staatlich finanzierten Instagram-Kanal des Bundesministeriums für Wirtschaft verbreitet wurde. In dem Film kritisiert Ministerin Reiche eine namentlich nicht genannte Partei, die Enteignung in ihr Programm schreibe, Antisemitismus offen lebe und „den Juden in dieser Stadt Angst mache“. Die Ministerin verband diese Kritik mit wirtschaftspolitischen Argumenten, wonach Deutschland Kapital und internationale Investoren benötige und der Schutz des Privateigentums als Grundfeste der sozialen Marktwirtschaft nicht angetastet werden dürfe.

Die Kernforderung der Linkspartei ist nicht die inhaltliche Kritik an sich, sondern die Art der Verbreitung. Sie argumentiert, dass die Veröffentlichung parteipolitisch einseitiger Kritik auf einem mit staatlichen Mitteln finanzierten Kanal einen Missbrauch öffentlicher Gelder darstelle und in erheblichem Maße das Neutralitätsgebot verletze. Dieses Vorgehen wird als verfassungswidrig eingestuft. Auch in Hamburg verfolgen Beobachter die Entwicklung aufmerksam, da es grundsätzliche Fragen zur Nutzung staatlicher Kommunikationskanäle aufwirft.

Die Linkspartei hat Bundeswirtschaftsministerin Reiche eine Frist bis Dienstag gesetzt, um eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Sollte diese Frist verstreichen, plant die Partei, einen Eilantrag beim Bundesverfassungsgericht einzureichen. Die aktuelle Entwicklung dieser juristischen Auseinandersetzung, über die zuerst der „Spiegel“ unter Berufung auf ein Anwaltsschreiben berichtet hatte, wird von RADIO REEPERBAHN in Hamburg weiter beobachtet. Eine Reaktion des Bundeswirtschaftsministeriums ist bislang nicht bekannt.

Hinweis: Das Bild zu diesem Beitrag kann KI-generiert sein.

Hinweis: Bei der Bearbeitung dieses Beitrags kann Künstliche Intelligenz zum Einsatz gekommen sein.

Geschrieben von: Redaktion

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