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Redaktionell betreut von RADIO REEPERBAHN Hamburg erreichte uns die wichtige Information, dass Asylbewerber in Hamburg eine neue IBAN für ihre Bezahlkarte erhalten. Die Hamburger Sozialbehörde hat Flüchtlingsinitiativen bereits darauf hingewiesen, dass Betroffene die neue IBAN dringend in ihren Einzugsermächtigungen hinterlegen müssen. Dies ist eine entscheidende Anpassung, um einen reibungslosen Ablauf ihrer finanziellen Angelegenheiten zu gewährleisten.
Der Grund für diese notwendige Umstellung liegt im Ausstieg der Hessisch-Thüringischen Landesbank (Helaba) als Bankdienstleister für die Bezahlkarte in Hamburg. Die Helaba hat ihre Zusammenarbeit mit der Stadt Hamburg kurzfristig zum 15. Oktober 2026 beendet. Ab dem 16. Oktober 2026 wird das Institut Banking Circle die Bankdienstleistungen übernehmen, wodurch alle rund 5.000 Nutzer der Bezahlkarte in Hamburg eine neue IBAN erhalten.
Für die betroffenen Asylsuchenden bedeutet dies, dass sie selbst aktiv werden müssen. Die neue IBAN ist bei allen Zahlungsempfängern zu hinterlegen, denen eine Einzugsermächtigung erteilt wurde. Dies betrifft beispielsweise Handy-Verträge, Energieversorger, Verkehrsunternehmen und Sportvereine. Die Sozialbehörde hat in einem Schreiben vom 18. September 2026 an Flüchtlingsinitiativen und Beratungsstellen auf die Dringlichkeit hingewiesen und betont, dass bei nicht rechtzeitiger Umstellung Zahlungsverzug, Mahnungen und Mahngebühren drohen können, die nicht von der Stadt Hamburg übernommen werden. Die Information an die Nutzer erfolgte bisher ausschließlich per E-Mail und mit kurzem Vorlauf.
Die sogenannte SocialCard oder Bezahlkarte wurde in Hamburg als Pilotprojekt am 15. Februar 2024 für neu ankommende Asylsuchende in Erstaufnahmeeinrichtungen eingeführt. Es handelt sich um eine guthabenbasierte Visa-Debitkarte ohne hinterlegtes Bankkonto und ohne Kreditrahmen, die einen schnellen und unkomplizierten Zugang zu staatlichen Geldleistungen ermöglichen soll. Bargeldabhebungen sind auf monatlich 50 Euro pro erwachsener Person und 10 Euro pro minderjähriger Person begrenzt. Ursprünglich waren Überweisungen und Lastschriften nicht möglich, doch mit der schrittweisen Einführung der bundesweiten Bezahlkarte in Hamburg ab Dezember 2024 und zusätzlichen Funktionen im ersten Quartal 2025 wurden Lastschriftmandate über eine virtuelle IBAN ermöglicht.
Die Bezahlkarte war von Anfang an Gegenstand von Kritik. Flüchtlingsorganisationen und die Linksfraktion in Hamburg bezeichnen sie als kompliziertes Verfahren, das in die Persönlichkeitsrechte eingreife und Asylsuchende schikaniere. Carola Ensslen, fluchtpolitische Sprecherin der Fraktion Die Linke in der Hamburgischen Bürgerschaft, fordert daher die Abschaffung der Bezahlkarte und stattdessen die Einführung eines kostenlosen Basiskontos für alle.
Hinweis: Das Bild zu diesem Beitrag kann KI-generiert sein.
Hinweis: Bei der Bearbeitung dieses Beitrags kann Künstliche Intelligenz zum Einsatz gekommen sein.
Geschrieben von: Redaktion
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