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E-Scooter: Die Haftungsregeln für E-Scooter-Unfälle werden geändert, um Opfern einfacheren Zugang zu

today25. September 2026 2

Hintergrund
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Der Bundesrat hat neuen Haftungsregeln für E-Scooter zugestimmt und damit einen wichtigen Schritt getan, um Unfallopfern in Deutschland, und somit auch in Städten wie Hamburg, den Zugang zu Schadensersatz erheblich zu erleichtern. Künftig wird das Haftungsrisiko primär von den Vermietern der E-Scooter getragen, was eine deutliche Abkehr von der bisherigen Rechtslage darstellt. Diese Neuregelung wurde am 25. September 2026 vom Bundesrat gebilligt und soll nach der Ausfertigung und Verkündung in Kraft treten.

Bislang waren Fahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit von bis zu 20 km/h von der sogenannten verschuldensunabhängigen Halterhaftung ausgenommen. Dies führte dazu, dass Geschädigte nach einem E-Scooter-Unfall oft Schwierigkeiten hatten, ihre Ansprüche durchzusetzen. Besonders bei gemieteten Rollern war es häufig problematisch, den tatsächlichen Fahrer zu identifizieren oder ein konkretes Verschulden nachzuweisen. Die Bundesregierung begründet die Neuregelung damit, dass diejenigen, die wirtschaftliche Vorteile aus der Vermietung von E-Scootern ziehen, auch die Verantwortung für die damit verbundenen Risiken übernehmen sollen.

Die Notwendigkeit dieser Gesetzesänderung unterstreichen auch die steigenden Zahlen im E-Scooter-Verkehr. Während im Jahr 2020 noch rund 180.000 E-Scooter versichert waren, stieg diese Zahl bis 2023 auf beeindruckende 990.000 Fahrzeuge an. Parallel dazu verdoppelte sich die Zahl der Unfälle mit Beteiligung von Elektrokleinstfahrzeugen beinahe: Von 5.860 im Jahr 2020 auf 12.509 im Jahr 2024. Diese Entwicklung hat gerade in dicht besiedelten Gebieten wie der Hamburger Innenstadt zu vermehrtem Handlungsbedarf geführt.

Mit der beschlossenen Anpassung gelten für E-Scooter künftig grundsätzlich dieselben Haftungsregeln wie für andere Kraftfahrzeuge. Das bedeutet, dass nicht mehr allein der Fahrer bei einem Unfall haftet, wenn ihm ein Verschulden nachgewiesen werden kann, sondern auch der Halter des Fahrzeugs – unabhängig von einem eigenen Verschulden. Diese Regelung ermöglicht es Opfern von Unfällen, ihre Ansprüche direkt gegen die Verleihunternehmen geltend zu machen, was den Prozess der Schadensregulierung erheblich vereinfacht. Das Gesetz wird am ersten Tag des Quartals in Kraft treten, das auf die Verkündung folgt.

Darüber hinaus stehen ab Anfang 2027 weitere Änderungen der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung ins Haus, die das Fahren von E-Scootern in Hamburg und ganz Deutschland weiter reglementieren. Dazu gehören die Pflicht für Blinker an neu produzierten E-Scootern, die Erhöhung von Verwarnungsgeldern für das Befahren von Gehwegen und das Fahren mit mehreren Personen auf einem Roller sowie erweiterte Befugnisse für Kommunen zur Regulierung des Abstellens von Miet-Scootern. Auch dürfen E-Scooter dann künftig Grünpfeile nutzen und an Stellen fahren, wo das Zusatzzeichen „Radverkehr frei“ gilt, was die Gleichstellung mit Fahrrädern vorantreibt und für mehr Ordnung im Stadtverkehr sorgen soll. RADIO REEPERBAHN wird die weiteren Entwicklungen aufmerksam verfolgen und Sie auf unserer Homepage stets aktuell informieren.

Hinweis: Das Bild zu diesem Beitrag kann KI-generiert sein.

Hinweis: Bei der Bearbeitung dieses Beitrags kann Künstliche Intelligenz zum Einsatz gekommen sein.

Geschrieben von: Redaktion

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