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JERUSALEM (RADIO REEPERBAHN) – Die israelische Wahlkommission hat am Mittwoch für den Ausschluss der größten Parteien der arabischen Minderheit, darunter die Vereinigte Liste und Ra’am, von der anstehenden Parlamentswahl am 27. Oktober gestimmt. Diese weitreichende Entscheidung betrifft somit einen erheblichen Teil der arabischen Wählerschaft in Israel. Nun muss das Oberste Gericht entscheiden, ob die Parteien zur Wahl zugelassen werden, wobei es in der Vergangenheit solche Ausschlüsse zumeist aufgehoben hat.
Die von der Kommission beschlossenen Ausschlüsse umfassen die „Vereinigte Liste“, ein Bündnis der mehrheitlich arabischen Parteien Balad, Hadash und Ta’al, sowie die islamisch geprägte Ra’am-Partei von Mansour Abbas. Zusätzlich wurden auch die Kandidaturen des Balad-Vorsitzenden Sami Abu Shehadeh und des Hadash-Abgeordneten Ofer Cassif individuell untersagt. Der Zentrale Wahlausschuss, dessen Zusammensetzung die aktuellen Mehrheitsverhältnisse in der Knesset widerspiegelt, begründete die Entscheidungen mit Vorwürfen der Unterstützung eines bewaffneten Kampfes gegen Israel oder der Ablehnung Israels als jüdischen und demokratischen Staat. So wurde beispielsweise Sami Abu Shehadeh vorgeworfen, den Hamas-Angriff vom 7. Oktober 2023 in einem Artikel als „wichtiges historisches Ereignis“ bezeichnet zu haben.
Die Abstimmung zur Disqualifizierung der „Vereinigten Liste“ und der Ra’am-Partei erfolgte jeweils mit 18 zu 5 Stimmen. Dies bedeutet, dass nach dem Beschluss des Ausschusses keine der großen arabischen Parteien an der kommenden Wahl teilnehmen dürfte. Die Generalstaatsanwaltschaft hatte jedoch zuvor die Auffassung vertreten, dass die vorgelegten Belege für einen Ausschluss ganzer Listen möglicherweise nicht ausreichen. Die Parteien selbst und auch Bürgerrechtsorganisationen wie Adalah kündigten an, gegen die Entscheidung vor dem Obersten Gerichtshof vorzugehen.
Die Rolle des Obersten Gerichts ist in diesem Kontext entscheidend. Historisch gesehen haben Gerichte in Israel eine hohe Hürde für Wahlverbote gesetzt und in vergleichbaren Fällen Ausschlüsse arabischer Parteien oder Kandidaten mehrfach aufgehoben. Dies betrifft auch frühere Versuche, Ofer Cassif von der Wahl auszuschließen, die 2019 vom Obersten Gerichtshof revidiert wurden. Beobachter erwarten daher, dass auch die aktuellen Entscheidungen wahrscheinlich vom Gericht aufgehoben werden. Das Gericht wird sich in den kommenden Tagen mit den Beschlüssen befassen.
Diese Entwicklung birgt erhebliche politische Brisanz, zumal die rund 20 Prozent der israelischen Bevölkerung arabischer Herkunft bei der anstehenden Wahl eine wichtige Rolle spielen könnten. Insbesondere der gemäßigt islamistischen Ra’am-Partei, der laut Umfragen fünf bis sechs der 120 Sitze in der Knesset prognostiziert werden, könnte die Funktion des „Königsmachers“ bei der Regierungsbildung zukommen. Bereits 2021 hatte Ra’am Geschichte geschrieben, als sie sich als erste unabhängige arabische Partei einer israelischen Regierungskoalition anschloss. Der Versuch, arabische Parteien von den Wahlen auszuschließen, wird von diesen als rassistischer Schritt kritisiert und dürfte das ohnehin schon geringe Vertrauen vieler arabischer Bürger in die demokratischen Institutionen weiter untergraben.
Hinweis: Das Bild zu diesem Beitrag kann KI-generiert sein.
Hinweis: Bei der Bearbeitung dieses Beitrags kann Künstliche Intelligenz zum Einsatz gekommen sein.
Geschrieben von: Redaktion
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