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Deutschland ist dem neuen UN-Abkommen zum Schutz der Hochsee beigetreten. Dieser Schritt ist von entscheidender Bedeutung im globalen Kampf gegen Plastikmüll, Überfischung und den Klimawandel, welche zusammen zwei Drittel der weltweiten Meeresflächen bedrohen. Die Hohe See, definiert als Meeresgebiete jenseits nationaler Gerichtsbarkeit und exklusiver Wirtschaftszonen, umfasst rund zwei Drittel der globalen Ozeane und bedeckt damit fast die Hälfte der Erdoberfläche.
Das sogenannte UN-Hochseeschutzabkommen, auch als BBNJ-Abkommen (Biodiversity Beyond National Jurisdiction) bekannt, schafft erstmals einen rechtsverbindlichen Rahmen für den Schutz und die nachhaltige Nutzung der marinen biologischen Vielfalt in diesen internationalen Gewässern. Zu seinen Kernzielen gehört die Einrichtung großflächiger Meeresschutzgebiete (MPAs) sowie die Durchführung verbindlicher Umweltverträglichkeitsprüfungen für wirtschaftliche Aktivitäten auf hoher See. Zudem sieht das Abkommen Regeln für die gerechte Aufteilung der Vorteile aus marinen genetischen Ressourcen vor und leistet einen Beitrag zur Erreichung des globalen Ziels, bis 2030 30 Prozent der weltweiten Meeresflächen unter Schutz zu stellen. Es stellt somit erstmals einheitliche Umweltregeln für alle Staaten auf, um die einzigartigen Ökosysteme und ihre Artenvielfalt zu bewahren.
Deutschland hat die Verhandlungen für ein ambitioniertes Abkommen lange und aktiv mitgestaltet und zählt zu den ersten Staaten, die es im September 2023 in New York unterzeichneten. Die formelle Ratifizierung durch Deutschland erfolgte am 23. September 2026, als Bundesumweltminister Carsten Schneider die entsprechende Urkunde bei den Vereinten Nationen hinterlegte. Damit reihte sich die Bundesrepublik in die Reihe von mittlerweile 94 Staaten ein, die das Abkommen ratifiziert haben. Um die Regeln des Abkommens national umzusetzen, hat Deutschland zudem ein spezifisches Hochseeschutzgesetz auf den Weg gebracht, um sicherzustellen, dass sich deutsche Organisationen und Schiffe unter deutscher Flagge an die neuen Bestimmungen halten.
Das UN-Hochseeschutzabkommen ist am 17. Januar 2026 offiziell in Kraft getreten, nachdem die erforderliche Anzahl von 60 Ratifikationen erreicht wurde. Ein wichtiger nächster Schritt wird die erste Vertragsstaatenkonferenz (COP1) sein, die voraussichtlich Ende 2026 oder Anfang 2027 stattfinden wird. Dort sollen entscheidende Grundlagen für die zukünftige Arbeitsweise des Abkommens festgelegt und im Detail geregelt werden, wie Schutzgebiete ausgewiesen und Umweltprüfungen vollzogen werden. Das Abkommen wird als historischer Meilenstein für den internationalen Meeresschutz betrachtet und ist entscheidend für die Gesundheit der Meere, die als wichtige Sauerstoffproduzenten, Kohlenstoffsenken und Nahrungsquellen für die Menschheit überlebenswichtig sind.
Hinweis: Das Bild zu diesem Beitrag kann KI-generiert sein.
Hinweis: Bei der Bearbeitung dieses Beitrags kann Künstliche Intelligenz zum Einsatz gekommen sein.
Geschrieben von: Redaktion
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