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Bundesregierung erwägt „Bundeszwang“ wegen AfD in Sachsen-Anhalt

today23. September 2026 1

Hintergrund
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Die Bundesregierung und führende Politiker erwägen derzeit eine bisher beispiellose Maßnahme im deutschen Föderalismus: die Anwendung des sogenannten „Bundeszwangs“ nach Artikel 37 des Grundgesetzes. Anlass dieser weitreichenden Diskussion ist die jüngste Landtagswahl in Sachsen-Anhalt, bei der die vom Verfassungsschutz als „gesichert rechtsextrem“ eingestufte AfD als stärkste Kraft hervorging. Eine Regierungsbeteiligung der Partei in Magdeburg wird nun aufmerksam verfolgt und hat eine Debatte über die Verteidigungsfähigkeit des Rechtsstaates entfacht.

Der Bundeszwang stellt ein verfassungsrechtliches Instrument dar, das es der Bundesregierung ermöglicht, mit Zustimmung des Bundesrates „notwendige Maßnahmen“ zu ergreifen, um ein Bundesland zur Erfüllung seiner Bundespflichten anzuhalten. Diese Pflichten ergeben sich aus dem Grundgesetz oder anderen Bundesgesetzen. Zur Durchführung des Bundeszwangs erhält die Bundesregierung oder ein von ihr Beauftragter das Weisungsrecht gegenüber allen Ländern und deren Behörden. Dieses „scharfe Schwert“ der Rechtsordnung, wie es oft genannt wird, ist in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland noch nie zur Anwendung gekommen und gilt als „ultima ratio“ zur Sicherung der bundesstaatlichen Ordnung.

Die Dringlichkeit der Debatte speist sich aus der Einstufung des AfD-Landesverbandes Sachsen-Anhalt durch den dortigen Verfassungsschutz als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ seit November 2023. Diese Einschätzung basiert auf der Auswertung zahlreicher muslimfeindlicher, rassistischer und antisemitischer Aussagen von Funktionären und Mandatsträgern. Der Verfassungsschutz begründete die Hochstufung damit, dass der Landesverband weiterhin verfassungsfeindliche Positionen vertrete und sich seit der Corona-Pandemie radikalisiert habe, wobei umfangreiche Verbindungen zu rechtsextremistischen Organisationen festgestellt wurden. Ulrich Siegmund, der AfD-Spitzenkandidat für das Amt des Regierungschefs in Sachsen-Anhalt, hatte laut einem Bericht von 2024 angekündigt, eine AfD-geführte Regierung werde Asylbewerbern nur noch Sachleistungen ausstellen und den staatlichen Kontrolldruck auf Menschen mit Migrationshintergrund massiv erhöhen.

Die Landtagswahl am 6. September 2026 bestätigte die starke Position der AfD in Sachsen-Anhalt, als sie mit 43,8 Prozent der Stimmen stärkste Kraft wurde, wenngleich sie eine absolute Mehrheit knapp verfehlte. Die bisherige Koalition aus CDU, SPD und FDP verlor ihre Mehrheit, und die Regierungsbildung steht noch aus. Angesichts dieser Konstellation forderte Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) Beamte dazu auf, rechtswidrigen Weisungen einer möglichen AfD-Landesregierung zu widersprechen und verwies auf den Bundeszwang. Auch Unionsfraktionschef Thorsten Frei (CDU) bezeichnete den Bundeszwang als „Ultima Ratio“ im Falle verfassungsfeindlicher Agitation einer Landesregierung. Verfassungsrechtler Meiertöns hält die Anwendung des Bundeszwangs nicht für abwegig, sollte beispielsweise ein AfD-Innenminister den Landesverfassungsschutz anweisen, die Partei nicht mehr zu beobachten, oder die angekündigten „Sonderklassen“ für Asylbewerberkinder umgesetzt werden, da dies Verletzungen von Bundesrecht darstellen könnte.

Gleichzeitig warnen Staatsrechtler wie der ehemalige Bundesverfassungsrichter Hans-Jürgen Papier vor Alarmismus und betonen, dass auch eine AfD-Landesregierung an Recht und Gesetz gebunden sei. Rupert Scholz, ebenfalls Staatsrechtler, mahnte, dass Versuche der Exekutive, ein demokratisches Wahlergebnis politisch oder administrativ auszuhebeln, in ein „autoritäres Staatssystem“ umschlagen könnten. Bevor ein Bundeszwang überhaupt eingeleitet werden kann, müsste das Bundeskabinett eine Pflichtverletzung nach Artikel 37 formal feststellen und der Bundesrat mehrheitlich zustimmen. Die Maßnahmen des Bundeszwangs müssten zudem stets geeignet, erforderlich und verhältnismäßig sein. Diese hochkomplexe und politisch brisante Debatte unterstreicht die Sensibilität der föderalen Ordnung und die Herausforderungen, denen sich der deutsche Rechtsstaat angesichts extremistischer Tendenzen stellen muss.

Symbolbild – Foto: Wolfgang Weiser / Pexels

Hinweis: Bei der Bearbeitung dieses Beitrags kann Künstliche Intelligenz zum Einsatz gekommen sein.

Geschrieben von: Redaktion

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