Hamburg Update

Trotz Verbots: Bleirohre in Hamburger Haushalten

today18. September 2026 4

Hintergrund
share close

Trotz eines seit diesem Jahr bindenden Verbots sind in Hamburger Haushalten weiterhin Bleirohre verbaut. Schätzungen des Mietervereins gehen davon aus, dass zehntausende Wohnungen betroffen sind, was ein erhebliches Gesundheitsrisiko durch Blei im Trinkwasser darstellt. Gemäß der novellierten Trinkwasserverordnung, die seit dem 24. Juni 2023 in Kraft ist, mussten alle Bleirohre und selbst Teilstücke daraus bis zum 12. Januar 2026 entfernt oder stillgelegt werden.

Blei gilt als hochgradig giftiges Schwermetall, das bereits in geringen Mengen gesundheitsschädigend wirken kann. Besonders gefährdet sind ungeborene Kinder, Säuglinge und Kleinkinder, da Blei ihre Blutbildung, Nierenfunktion und vor allem die Intelligenzentwicklung sowie das Nervensystem beeinträchtigen kann. Im Körper reichert sich Blei an, zu rund 90 Prozent in den Knochen, und kann von dort wieder ins Blut gelangen, etwa während einer Schwangerschaft.

Die deutsche Trinkwasserverordnung schreibt seit dem 1. Dezember 2013 einen Grenzwert von 0,010 Milligramm Blei pro Liter (10 µg/l) vor. Dieser Wert soll ab dem 12. Januar 2028 weiter auf 0,005 Milligramm pro Liter (5 µg/l) gesenkt werden, um EU-Richtlinien zu entsprechen. Fachleute warnen davor, dass selbst der aktuelle Grenzwert in Wasser, das durch Bleirohre geflossen ist, in der Regel nicht eingehalten werden kann und in sogenanntem Stagnationswasser – also Wasser, das länger in den Leitungen stand – oft um ein Vielfaches überschritten wird. Die Verantwortung für die Einhaltung der Grenzwerte innerhalb der Hausinstallation liegt dabei stets bei den Hauseigentümern und Betreibern.

Bleirohre finden sich typischerweise in Gebäuden, die vor Mitte der 1970er Jahre errichtet wurden. Optisch sind sie oft an ihrer silbergrauen, matten Farbe zu erkennen, sie sind weich, lassen sich leicht einritzen und klingen dumpf beim Beklopfen. Für eine sichere Diagnose empfiehlt sich jedoch eine professionelle Überprüfung durch einen Fachbetrieb oder eine Trinkwasseranalyse durch ein zertifiziertes Labor. Hamburg Wasser bietet entsprechende Wassertests an, die für Haushalte mit Schwangeren oder Säuglingen kostenfrei sind.

Für Eigentümer, die der Austauschpflicht nicht nachgekommen sind, können bei Verstößen gegen die Trinkwasserverordnung Bußgelder von bis zu 25.000 Euro drohen. Mieter haben das Recht, von ihrem Vermieter eine Prüfung und gegebenenfalls den Austausch zu verlangen. Bei Untätigkeit können sie das zuständige Gesundheitsamt einschalten und unter Umständen eine Mietminderung prüfen. Der Austausch der Bleirohre ist Sache des Vermieters und darf nicht als Betriebskosten auf die Mieter umgelegt werden. Eine pauschale Fristverlängerung über den 12. Januar 2026 hinaus für vermietete Gebäude gibt es nicht; lediglich für selbstgenutzte Installationen kann in Ausnahmefällen eine Verlängerung bis 2036 beantragt werden, sofern keine Gesundheitsgefährdung besteht. Filteranlagen stellen dabei keine dauerhafte Lösung dar, um die Bleibelastung zu beseitigen.

Symbolbild – Foto: Sonny Sixteen / Pexels

Hinweis: Bei der Bearbeitung dieses Beitrags kann Künstliche Intelligenz zum Einsatz gekommen sein.

Geschrieben von: Redaktion

Rate it

Beitrags-Kommentare (0)

Hinterlassen Sie eine Antwort