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Die Hamburger Fraktionen von SPD, Grünen und der Linken setzen sich weiterhin für eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe ein, die eine verfassungsrechtliche Überprüfung der AfD zum Ziel hat. Die Bürgerschaft wird Ende September, konkret am 30. September, über einen entsprechenden interfraktionellen Antrag abstimmen. Dieser Vorstoß stellt eine Abkehr von der bisherigen Linie dar: Das Parlament hatte sich bereits im Januar mehrheitlich für eine solche Arbeitsgruppe ausgesprochen, wollte jedoch die noch ausstehende Entscheidung des Eilverfahrens vor dem Verwaltungsgericht Köln abwarten. Nun argumentieren die Fraktionen, dass sich die gerichtliche Auseinandersetzung über Jahre hinziehen könnte und die Prüfung daher bereits jetzt beginnen müsse.
Die angestrebte Bund-Länder-Arbeitsgruppe soll unter der Federführung des Bundes alle relevanten Erkenntnisse und Materialien zusammentragen und bewerten, ob die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen für ein Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht tragfähig begründet werden können. Als Begründung für die Dringlichkeit nennen die Fraktionen unter anderem ein umfangreiches, rund 1.500 Seiten umfassendes rechtswissenschaftliches Gutachten der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF), das Ende Juni veröffentlicht wurde. Dieses Gutachten kommt zu dem Schluss, dass ein Verbotsantrag gegen die AfD voraussichtlich Aussicht auf Erfolg hätte, was durch zwei unabhängige Zweitgutachten bestätigt worden sein soll. SPD-Fraktionschef Dirk Kienscherf betonte, die Politik entscheide zwar nicht über ein Parteiverbot, müsse aber sicherstellen, dass die Frage belastbar geprüft werden könne.
Die Hamburger Initiative reiht sich ein in eine breitere Debatte auf Bundesebene. Bereits nach dem Wahlerfolg der AfD in Sachsen-Anhalt regte Nordrhein-Westfalens Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Prüfung der Verfassungsmäßigkeit der AfD an. Eine Umfrage des Nachrichtenmagazins „Focus“ ergab, dass die Ministerpräsidenten von sieben Bundesländern – darunter Baden-Württemberg, Schleswig-Holstein, Hamburg, Bremen, Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und das Saarland – grundsätzlich offen für ein solches Vorgehen sind.
Allerdings stößt ein mögliches Verbotsverfahren auch auf Skepsis und Ablehnung. Die Bundesländer Bayern, Hessen, Rheinland-Pfalz und Sachsen lehnten ein AfD-Verbot ab. Berlin und Brandenburg zeigten sich zwar offen für eine Arbeitsgruppe, jedoch skeptisch, ob am Ende tatsächlich ein Verbotsverfahren eingeleitet wird. Auch Kanzler Friedrich Merz äußerte sich Medienberichten zufolge skeptisch gegenüber einem Verbotsverfahren. Ein Antrag auf ein Parteiverbot beim Bundesverfassungsgericht kann gemäß Bundesverfassungsgerichtsgesetz nur vom Bundestag, Bundesrat oder der Bundesregierung gestellt werden.
Aktuell wird die AfD vom Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) bundesweit als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ eingestuft. Diese Einschätzung basiert auf einem über 1100 Seiten starken Gutachten, das Aktivitäten und Aussagen von AfD-Politikern analysierte. Aufgrund eines Eilverfahrens vor dem Verwaltungsgericht Köln wird die Partei jedoch vorläufig weiterhin lediglich als „Verdachtsfall“ im rechtsextremistischen Spektrum behandelt, bis eine Entscheidung in der Hauptsache fällt. Zudem lässt das Bundesinnenministerium unter Alexander Dobrindt (CSU) das Verfassungsschutz-Gutachten nun fachlich überprüfen.
Hinweis: Das Bild zu diesem Beitrag kann KI-generiert sein.
Hinweis: Bei der Bearbeitung dieses Beitrags kann Künstliche Intelligenz zum Einsatz gekommen sein.
Geschrieben von: Redaktion
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