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Hamburg, 14. September 2026 – SPD und Grüne in Hamburg treiben die Verschärfung des Vergabegesetzes voran, um Lohndumping bei öffentlichen Aufträgen der Stadt zukünftig noch stärker entgegenzuwirken. Der Senat der Freien und Hansestadt Hamburg hat am 31. März 2026 eine umfassende Reform des Hamburgischen Vergabegesetzes beschlossen. Ziel dieser Initiative ist die Einführung einer verbindlichen Tariftreue-Regelung, die noch die Zustimmung der Bürgerschaft benötigt.
Die geplante Reform sieht vor, dass der Senat ermächtigt wird, mittels Rechtsverordnung konkrete Vorgaben für Auftragnehmer festzulegen. Diese betreffen insbesondere tariforientierte Entgelte sowie grundlegende Arbeitsbedingungen wie Urlaub, Arbeits- und Ruhezeiten. Auch Unternehmen, die nicht tarifgebunden sind, werden verpflichtet, entsprechende Bedingungen einzuhalten und deren Einhaltung nachzuweisen. Die Verpflichtung zur Einhaltung von Tarifbedingungen soll insbesondere bei größeren Aufträgen greifen, konkret ab einem Auftragswert von 50.000 Euro für Liefer- und Dienstleistungen sowie ab 500.000 Euro für Bauleistungen.
Mit der Einführung der Tariftreue-Regelung verfolgt der Senat das Ziel, Lohndumping im Rahmen öffentlicher Auftragsvergaben zu unterbinden und die Tarifbindung insgesamt zu stärken. Öffentliche Mittel sollen künftig stärker an sozialpolitische Mindeststandards geknüpft werden, um fairen Wettbewerb zu fördern und „Gute Arbeit“ zu sichern. Angesichts eines jährlichen Auftragsvolumens von rund 340 Millionen Euro allein im Bereich der Liefer- und Dienstleistungen, die Hamburg vergibt, wird die Signalwirkung dieser Neuregelung als erheblich eingeschätzt.
Die Reform setzt zudem ein zentrales Vorhaben aus dem hamburgischen Regierungsprogramm um und steht im Einklang mit vergleichbaren Initiativen auf Bundesebene. Der Deutsche Bundestag hat bereits ein Bundestariftreuegesetz verabschiedet, das ebenfalls darauf abzielt, Lohndumping bei Bundesaufträgen zu verhindern und die rückläufige Tarifbindung in Deutschland zu stärken. Das Hamburger Gesetzgebungsverfahren ist noch nicht abgeschlossen, mit einer möglichen Inkraftsetzung der neuen Regelungen wird jedoch voraussichtlich ab Mai 2027 gerechnet, wobei eine einjährige Vorbereitungs- und Umsetzungszeit für Behörden und Bieter vorgesehen ist.
Die Pläne rufen unterschiedliche Reaktionen hervor: Während Gewerkschaften wie der DGB die Initiative grundsätzlich begrüßen, aber die Wertgrenzen, insbesondere für Bauleistungen, als zu hoch kritisieren, äußert die Hamburger Wirtschaft, vertreten durch Handels- und Handwerkskammer, Bedenken hinsichtlich eines befürchteten erhöhten bürokratischen Aufwands und einer potenziell sinkenden Bieterbeteiligung. Zugleich sollen die Vergabeverfahren im Unterschwellenbereich vereinfacht werden, indem künftig Verwaltungsvorschriften detaillierte Regelwerke wie die Unterschwellenvergabeordnung ersetzen, um eine flexiblere und effizientere Anpassung an veränderte Rahmenbedingungen zu ermöglichen.
Symbolbild – Foto: Kindel Media / Pexels
Hinweis: Bei der Bearbeitung dieses Beitrags kann Künstliche Intelligenz zum Einsatz gekommen sein.
Geschrieben von: Redaktion
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