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Lange Haftstrafen nach Familienstreit in Billstedt

today10. September 2026 5

Hintergrund
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Drei Männer sind nach einem eskalierten Familienstreit in Hamburg-Billstedt zu langen Haftstrafen verurteilt worden. Das Landgericht Hamburg sprach die Angeklagten am heutigen Donnerstag wegen versuchten Totschlags in Tateinheit mit schwerer und gefährlicher Körperverletzung schuldig. Sie hatten im Januar 2024 einen damals 27-Jährigen so schwer verletzt, dass dieser seitdem ein Pflegefall ist.

Der brutale Vorfall ereignete sich am Abend des 3. Januar 2024 auf dem Gelände einer Tankstelle an der Billstedter Hauptstraße. Das Gericht stellte fest, dass die drei Verurteilten den damals 27-Jährigen gemeinsam mit bis zu zwölf weiteren Personen verfolgten und angriffen, nachdem dieser sich in die Tankstelle geflüchtet hatte. Dabei stachen die Angreifer mit einem Messer mehrfach auf das Opfer ein und nahmen dessen möglichen Tod billigend in Kauf.

Die Folgen der Gewalttat sind für den heute 29-Jährigen verheerend. Er erlitt bei dem Angriff Stichverletzungen am linken Oberschenkel und am Becken. Infolge eines sauerstoffmangelbedingten Hirnschadens verlor er nahezu vollständig sein Sprechvermögen und leidet seit dem Vorfall an einem Verlust des Kurzzeitgedächtnisses. Der Geschädigte ist dauerhaft geistig und körperlich behindert und kann nach dem Angriff nur noch Laute von sich geben. Das Kriseninterventionsteam des Deutschen Roten Kreuzes musste Augenzeugen, darunter ein Kind, psychosozial betreuen.

Das Gericht sah als Motiv für die Tat Selbstjustiz. Hintergrund war nach den Feststellungen ein Vorfall drei Tage zuvor, bei dem der später Geschädigte zusammen mit zwei weiteren Personen einen der nun Verurteilten angegriffen und verletzt haben soll. Der Vorsitzende Richter sprach in seiner Urteilsbegründung von einem „erschreckenden und schockierenden Ausmaß an Gewalt als Selbstjustiz“. Die individuellen Haftstrafen für die drei Männer liegen zwischen sieben Jahren und vier Monaten sowie neun Jahren und vier Monaten. Einer der Angeklagten erhielt eine Freiheitsstrafe von neun Jahren und vier Monaten, ein weiterer eine Gesamtfreiheitsstrafe von sieben Jahren und sieben Monaten unter Einbeziehung einer früheren Verurteilung, und der dritte Angeklagte wurde zu sieben Jahren und vier Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. Das Urteil des Landgerichts Hamburg ist noch nicht rechtskräftig; die Verfahrensbeteiligten können binnen einer Woche Revision einlegen.

Symbolbild – Foto: KATRIN BOLOVTSOVA / Pexels

Hinweis: Bei der Bearbeitung dieses Beitrags kann Künstliche Intelligenz zum Einsatz gekommen sein.

Geschrieben von: Redaktion

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