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Bundesregierung bietet Afghanen erneut Ausstiegsgeld aus Aufnahmeprogrammen

today10. September 2026 6

Hintergrund
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Die Bundesregierung hat gefährdeten Afghaninnen und Afghanen in Pakistan erneut ein Ausstiegsgeld aus deutschen Aufnahmeprogrammen angeboten. Dieses Angebot, das Familien unterbreitet wird, die auf eine Aufnahme in Deutschland warten, folgt auf eine ähnliche Initiative, die bereits Ende 2025 und Anfang 2026 stattgefunden hat. Für jene, die das aktuelle Angebot nicht annehmen, droht der Verlust deutscher Unterstützung. Dies liegt daran, dass frühere Zusagen teilweise für erloschen erklärt und Unterstützungsmaßnahmen eingestellt wurden.

Hintergrund der Aufnahmeprogramme ist die Machtübernahme der Taliban in Afghanistan im August 2021. Deutschland hatte daraufhin Schutzsuchenden, insbesondere ehemaligen Ortskräften deutscher Institutionen sowie besonders gefährdeten Personen wie Menschenrechtsaktivisten, Journalisten und Angehörigen vulnerabler Gruppen, die Aufnahme zugesagt. Diese Personen reisten häufig nach Pakistan, um dort auf die Bearbeitung ihrer Visaanträge für Deutschland zu warten. Zu den verschiedenen Programmen gehören das Ortskräfteverfahren, die sogenannte Menschenrechtsliste, das Überbrückungsprogramm und das Bundesaufnahmeprogramm für Afghanistan (BAP).

Die aktuelle Bundesregierung hat im Mai 2025 die Aufnahmeprogramme weitgehend gestoppt und Zusagen für rund 640 Personen aus dem Überbrückungsprogramm und der Menschenrechtsliste mit der Begründung zurückgenommen, es bestehe kein „politisches Interesse“ mehr an ihrer Aufnahme. Ende 2025 hielten sich noch rund 2.300 Menschen mit deutscher Aufnahmezusage in Pakistan auf, von denen fast die Hälfte nicht mehr nach Deutschland kommen sollte. Viele dieser Afghaninnen und Afghanen warten oft seit Jahren in Pakistan, leben in Unsicherheit und fürchten die Abschiebung zurück nach Afghanistan. Pakistan hatte zwischenzeitlich Fristen für ihre Ausreise gesetzt, die Ende 2025 ausliefen und nicht verlängert wurden.

Angesichts dieser Situation haben zahlreiche Betroffene erfolgreich vor deutschen Verwaltungsgerichten geklagt, um ihre Einreise durchzusetzen. Das Bundesverfassungsgericht stellte im Juli 2026 klar, dass individuell ausgesprochene Aufnahmezusagen der Bundesregierung nicht willkürlich aufgehoben werden dürfen. Gerichte haben wiederholt die Rechtsverbindlichkeit von Aufnahmezusagen bestätigt und das Auswärtige Amt teilweise unter Androhung von Zwangsgeldern zur zügigen Erteilung von Visa verpflichtet. Diese richterlichen Entscheidungen führten dazu, dass für einige Personen und Familien die Einreise nach Deutschland organisiert wurde.

Das erneute Angebot von Ausstiegsgeld soll nun offenbar dazu dienen, die Zahl der in Pakistan wartenden Afghaninnen und Afghanen weiter zu reduzieren und die Abwicklung der Aufnahmeprogramme zu beschleunigen. Es stellt die betroffenen Familien vor eine schwierige Wahl: entweder das finanzielle Angebot anzunehmen und auf die Einreise nach Deutschland zu verzichten, oder das Risiko einzugehen, die deutsche Unterstützung zu verlieren, während sie weiterhin in Pakistan ausharren, wo ihnen die Abschiebung drohen könnte. Per Juni 2026 sind insgesamt 36.782 Personen über die verschiedenen Aufnahmeprogramme nach Deutschland eingereist, doch hunderte weitere harren noch aus, ihre Zukunft ungewiss.

Symbolbild – Foto: Matheus Lara / Pexels

Hinweis: Bei der Bearbeitung dieses Beitrags kann Künstliche Intelligenz zum Einsatz gekommen sein.

Geschrieben von: Redaktion

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