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Die Verbraucherzentrale hat eine Sammelklage gegen den Energieversorger E.ON eingereicht. Hintergrund sind stark gestiegene monatliche Abschläge für Fernwärme, die rund 7.500 Kunden in Hamburg betreffen. Die Klage wurde vom Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) auf den Weg gebracht und zielt darauf ab, die Rechtmäßigkeit der Preiserhöhungen zu überprüfen.
Die Verbraucherschützer zweifeln an der Gültigkeit der von E.ON verwendeten Preisänderungsklauseln in den Verträgen. Aus ihrer Sicht entsprechen diese nicht den rechtlichen Anforderungen, da sie unter anderem sachlich ungeeignete Faktoren berücksichtigen und sogenannte Hebeleffekte durch unterschiedliche Rechenverfahren beim Einkauf und Weiterverkauf erzeugen. Die Auswirkungen dieser Preispolitik sind erheblich: Im Hamburger Versorgungsgebiet Lohbrügge beispielsweise stieg der Netto-Arbeitspreis für Fernwärme zwischen 2020 und 2022 von 3,79 Cent pro Kilowattstunde auf 17,20 Cent pro Kilowattstunde – eine mehr als Vervierfachung. Dies führte bei einem durchschnittlichen Jahresverbrauch von 15.000 Kilowattstunden zu Mehrkosten von über 2.000 Euro.
Die Musterfeststellungsklage wird vor dem Oberlandesgericht (OLG) Hamm verhandelt. Bei einer mündlichen Verhandlung am 24. August 2026 signalisierte das Gericht bereits, dass es die Preisänderungsklauseln von E.ON als unwirksam erachtet. Das OLG kritisierte insbesondere, dass E.ON bei der Abrechnung eingekaufter Leistungen oft andere Formeln verwendete als beim Verkauf an die Endkunden, was zu unzulässigen Hebeleffekten und damit höheren Preisen führte.
Obwohl das Gericht die Klauseln grundsätzlich für unwirksam hält, ist noch offen, für wie viele Versorgungsgebiete diese Feststellung gelten wird. Das OLG beabsichtigt, die Klauseln für einzelne Gebiete zu prüfen. Der vzbv hatte vorsorglich beantragt, die Unwirksamkeit zumindest für die Gebiete Erkrath-Hochdahl, Hamburg-Lohbrügge-Nord und Schwalbach-Limes festzustellen, womit das Gericht voraussichtlich übereinstimmen wird. Sollte das Gericht bei dieser eingeschränkten Sichtweise bleiben, hat der Verbraucherzentrale Bundesverband angekündigt, Revision beim Bundesgerichtshof einzulegen, um eine umfassendere Feststellung der Unwirksamkeit zu erreichen. Ziel der Klage ist es, dass E.ON die Abrechnungen seit 2021 rückwirkend anpasst und den betroffenen Kundinnen und Kunden zu viel gezahlte Beträge erstattet.
Für betroffene Fernwärmekunden von E.ON ist die Zeit knapp, sich der Sammelklage anzuschließen. Die Anmeldefrist beim Bundesamt für Justiz endet am 14. September 2026. Die Teilnahme ist kostenlos und online möglich. Durch den Eintrag ins Klageregister können Ansprüche während des laufenden Verfahrens nicht verjähren. Die Verbraucherzentrale Hamburg empfiehlt zudem allen betroffenen Kunden, vorsorglich Widerspruch gegen die Preiserhöhungen einzulegen, sofern dies noch nicht geschehen ist, da dies unter Umständen die Höhe einer späteren Erstattung beeinflussen könnte. Die Klage betrifft Fernwärmeverträge, die vor dem 31. Dezember 2020 abgeschlossen wurden und deren Preisanpassungsklausel zu mindestens 60 Prozent an Erdgas-Faktoren gekoppelt ist. Die Verbraucherzentrale hat einen Online-Klage-Check bereitgestellt, um zu prüfen, ob der eigene Fall für die Teilnahme an der Sammelklage passt.
Symbolbild – Foto: https://kaboompics.com/ / Pexels
Hinweis: Bei der Bearbeitung dieses Beitrags kann Künstliche Intelligenz zum Einsatz gekommen sein.
Geschrieben von: Redaktion
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