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Hamburg – Die Aktionäre der Hamburger Hafen und Logistik AG (HHLA) müssen sich nach dem Einstieg der Reederei MSC weiterhin gedulden, was die Auszahlung von Abfindungen betrifft. Nach dem von der Stadt Hamburg und der Schweizer Containerreederei MSC beschlossenen Ausschluss der Minderheitsaktionäre fließt aufgrund von Klagen gegen dieses Vorgehen derzeit noch kein Geld. Diese Entwicklung sorgt weiterhin für Gesprächsstoff und wirft Fragen nach dem weiteren Prozedere auf.
Die Entscheidung zum sogenannten Squeeze-out, dem Ausschluss der Minderheitsaktionäre, wurde auf der ordentlichen Hauptversammlung der HHLA am 11. Juni 2026 getroffen. Die Stadt Hamburg und MSC, die gemeinsam die Port of Hamburg Beteiligungsgesellschaft SE (PoH) bilden, halten mittlerweile mehr als 95 Prozent der zum Börsenhandel zugelassenen HHLA-Aktien. Dieser Anteil ist nach Aktienrecht die notwendige Schwelle, um den Ausschluss der verbleibenden Aktionäre zu beschließen. Den Aktionären soll eine Barabfindung von 21,16 Euro je A-Aktie gezahlt werden. Dies ist eine deutliche Steigerung gegenüber dem ursprünglichen Angebot von MSC aus dem Jahr 2023, das bei 16,75 Euro je Aktie lag.
Der Einstieg der weltgrößten Containerreederei MSC bei der HHLA wurde im November 2024 offiziell vollzogen und war von Beginn an umstritten. Die Stadt Hamburg hält in der gemeinsamen Beteiligungsgesellschaft PoH weiterhin 50,1 Prozent der Anteile, während MSC 49,9 Prozent hält. Die Barabfindung wurde nach gesetzlichen Bestimmungen und Rechtsprechung festgelegt, wobei der Aktienkurs sowie eine Unternehmensbewertung herangezogen und die Angemessenheit durch einen gerichtlich bestellten Prüfer kontrolliert wurden. Der Squeeze-out selbst wird mit der Eintragung des Beschlusses in das Handelsregister wirksam.
Kritik an dem Vorgehen kam insbesondere vom Dachverband der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre. Dieser warnte vor einer erheblichen Machtverschiebung zugunsten eines privaten globalen Schifffahrtskonzerns und zulasten von Transparenz, Mitbestimmung und öffentlicher Kontrolle. Auch Gewerkschafter protestierten gegen den Deal, da sie eine Gefährdung von Arbeitsplätzen bei der HHLA und weiteren Hafenunternehmen befürchteten. Die genannten Klagen sind Ausdruck dieser anhaltenden Bedenken und führen dazu, dass die Auszahlung der Abfindungen für die Minderheitsaktionäre vorerst aussteht.
Die Stadt Hamburg und MSC verfolgen mit der vollständigen Übernahme der HHLA das Ziel, den Hamburger Hafen strategisch weiterzuentwickeln und dessen Wettbewerbsfähigkeit zu stärken. Trotz der rechtlich abgesicherten Schritte und der Festlegung der Abfindungssumme bleibt die endgültige Abwicklung für die betroffenen Kleinaktionäre von der Klärung der eingereichten Klagen abhängig, was den Prozess weiter verzögert.
Symbolbild – Foto: https://kaboompics.com/ / Pexels
Hinweis: Bei der Bearbeitung dieses Beitrags kann Künstliche Intelligenz zum Einsatz gekommen sein.
Geschrieben von: Redaktion
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