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Schleswig-Holsteins Ministerpräsident warnt Kanzler vor EEG-Reform

today5. Oktober 2026 4

Hintergrund
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Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Daniel Günther hat in einem scharfen Brief vom 2. Oktober 2026 an Bundeskanzler Friedrich Merz massive Kritik an den geplanten Neuregelungen zum Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) geäußert. Die angestrebte EEG-Reform habe das Potenzial, Deutschland und insbesondere das stark von erneuerbaren Energien geprägte Schleswig-Holstein zu schaden, so Günther. Diese Warnung aus dem Norden findet breite Beachtung und wird auch von unserem Sender RADIO REEPERBAHN in Hamburg genau verfolgt.

Günther zeigte sich in seinem Schreiben „hochgradig irritiert“ über Pläne, die Einspeisevergütung für private Solaranlagen auf Dächern gänzlich zu streichen. Er kritisiert zudem entschieden den sogenannten Redispatchvorbehalt, der Wind- und Solaranlagen in Netzengpassgebieten nicht mehr vollständig für abgeregelten Strom entschädigen soll. Dies sei ein „verheerendes Signal für projektierende Unternehmen, finanzierende Institute und unsere Kommunen“ und werde die Kosten im Energiesystem nicht senken, sondern steigen lassen. Laut dem Landesverband Erneuerbare Energien (LEE) stehen allein in Schleswig-Holstein bis 2030 Investitionen von rund 11,9 Milliarden Euro im Bereich Windkraft aufgrund des geplanten Netzpakets und der EEG-Novelle auf der Kippe.

Die Kritik aus Schleswig-Holstein steht dabei nicht allein. Auch der Bundesrat hat tiefgreifende Bedenken gegen den Gesetzentwurf der Bundesregierung geäußert und sieht die Akzeptanz der Energiewende bei Unternehmen und Verbrauchern gefährdet. Die Länderkammer fordert unter anderem den Erhalt der Einspeisevergütung für Solardachanlagen bis 2032 und wendet sich gegen eine stärkere Verlagerung des Photovoltaik-Ausbaus von Dächern auf Freiflächen, da dies Flächenkonkurrenzen schaffe und die Akzeptanz mindere. Des Weiteren wird bemängelt, dass kleine Anlagen zu schnell in die Direktvermarktung gezwungen werden sollen, obwohl die technischen und marktlichen Voraussetzungen, wie flächendeckende Smart Meter, noch nicht gegeben seien.

Die Bundesregierung unter Bundeskanzler Friedrich Merz steht jedoch hinter den Reformplänen von Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche. Sie strebt mit der EEG-Novelle eine Neuausrichtung hin zu einem marktbasierten, system- und netzdienlichen Investitionsrahmen an, um Energiekosten dauerhaft zu senken und die Versorgungssicherheit zu gewährleisten. Die Ablehnung der meisten Bundesratsforderungen begründet die Regierung damit, dass deren Umsetzung dem Fokus auf Kosteneffizienz, Marktlichkeit und Systemdienlichkeit zuwiderlaufen würde. Für kleine Photovoltaik-Anlagen mit hohem Eigenverbrauchsanteil sei eine Förderung über eine 20-jährige Einspeisevergütung nicht mehr erforderlich, so die Argumentation.

Die EEG-Novelle, die 2027 in Kraft treten soll, wurde Ende September 2026 erstmals im Bundestag debattiert und befindet sich nun im Wirtschaftsausschuss. Die Europäische Kommission muss die Pläne ebenfalls noch billigen, da die aktuelle EU-Genehmigung des Fördersystems Ende 2026 ausläuft. Die kommenden Wochen werden zeigen, ob und inwiefern die Bundesregierung auf die massiven Bedenken der Länder und der Branche eingehen wird, um einen Konsens für eine zukunftsfähige Energiepolitik zu finden.

Hinweis: Das Bild zu diesem Beitrag kann KI-generiert sein.

Hinweis: Bei der Bearbeitung dieses Beitrags kann Künstliche Intelligenz zum Einsatz gekommen sein.

Geschrieben von: Redaktion

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