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Das Hamburgische Verfassungsgericht hat entschieden: Der Volksentscheid „Hamburg testet Grundeinkommen“ wird nicht wiederholt. Dies bestätigte das höchste Gericht der Hansestadt, indem es am Freitag die entsprechenden Beschwerden der Initiatoren zurückwies. Damit bleibt das Ergebnis der Abstimmung vom 12. Oktober vergangenen Jahres, bei der sich eine deutliche Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger gegen einen Modellversuch zum Grundeinkommen ausgesprochen hatte, bestehen. Dies berichtet RADIO REEPERBAHN Hamburg.
Die Initiative „Hamburg testet Grundeinkommen“, getragen vom Hamburger Netzwerk Grundeinkommen e.V., hatte sich zum Ziel gesetzt, einen wissenschaftlichen Modellversuch zur Erprobung eines bedingungslosen Grundeinkommens in Hamburg zu starten. Konkret sollte 2.000 repräsentativ ausgewählten Hamburgerinnen und Hamburgern drei Jahre lang ein monatliches Grundeinkommen von 1.346 Euro zuzüglich Krankenversicherung bedingungslos ausgezahlt werden, wobei andere Einkommen angerechnet werden sollten. Der Weg zum Volksentscheid war durch ein erfolgreiches Volksbegehren geebnet worden, nachdem die Hamburgische Bürgerschaft den Gesetzentwurf nicht übernommen hatte. Beim Volksentscheid im Oktober 2025 votierten jedoch 62,7 Prozent gegen die Initiative, während nur 37,3 Prozent dafür stimmten.
Die Initiatoren legten gegen dieses Ergebnis Beschwerde ein und beanstandeten mehrere Punkte. Sie kritisierten unter anderem den Zeitpunkt des Versands der Abstimmungsunterlagen, der erfolgt sei, bevor Plakatwerbung ohne Sondergenehmigung möglich war. Des Weiteren wurde beanstandet, dass Regierungsmitglieder, darunter Finanzsenator Andreas Dressel, sich in parteipolitischer Funktion gegen das Vorhaben geäußert und dabei das Neutralitätsgebot verletzt hätten. Ein weiterer Vorwurf betraf die Stellungnahme der Regierungsfraktionen von SPD und Grünen im amtlichen Informationsheft, in der ihrer Ansicht nach unzutreffende Angaben zu den geschätzten Kosten des Modellversuchs gemacht wurden.
Das Hamburgische Verfassungsgericht unter Vorsitz von Gerichtspräsidentin Birgit Voßkühler wies die Anträge auf Wiederholung des Volksentscheids jedoch zurück. Das Gericht befand, dass der Versandzeitpunkt der Informationshefte und die Äußerungen von Regierungsmitgliedern als Parteipolitiker nicht zu beanstanden seien. Teilweise gab das Gericht den Beschwerden in Bezug auf das Sachlichkeitsgebot der Regierungsfraktionen statt, insbesondere hinsichtlich der Kostenangaben im Informationsheft. Dort war von „mindestens 46 Millionen Euro“ die Rede, während die Initiatoren die Höchstsumme bei 40 Millionen Euro sahen.
Trotz dieser festgestellten Verstöße urteilte das Gericht, dass die Mängel nicht schwerwiegend genug seien, um eine Wiederholung der Abstimmung zu rechtfertigen. Angesichts des deutlichen Abstimmungsergebnisses, bei dem das erforderliche Zustimmungsquorum von 262.609 Ja-Stimmen mit nur 213.380 Stimmen klar verfehlt wurde, sei davon auszugehen, dass die Verstöße keinen Einfluss auf den Ausgang des Volksentscheids gehabt hätten. Das Urteil des Verfassungsgerichts in Hamburg bedeutet somit das vorläufige Ende der Bestrebungen für einen staatlichen Modellversuch zum bedingungslosen Grundeinkommen in der Freien und Hansestadt Hamburg durch einen Volksentscheid.
Hinweis: Das Bild zu diesem Beitrag kann KI-generiert sein.
Hinweis: Bei der Bearbeitung dieses Beitrags kann Künstliche Intelligenz zum Einsatz gekommen sein.
Geschrieben von: Redaktion
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