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Hamburger Senat beschließt Antrag zur AfD-Verbotsprüfung

today1. Oktober 2026 4

Hintergrund
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Der Hamburger Senat hat mit den Stimmen von SPD, Grünen und Linken in der Hamburger Bürgerschaft einen Antrag verabschiedet, der die Einsetzung einer Bund-Länder-Gruppe zur Prüfung eines möglichen AfD-Verbots vorsieht. Damit reagiert die Hansestadt Hamburg mit einem konkreten politischen Schritt auf die bundesweite Debatte um ein mögliches Parteiverbot. Ziel ist es, die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen für ein Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht sorgfältig zu überprüfen.

Die Forderung nach einer solchen Arbeitsgruppe hat in jüngster Zeit erheblichen Auftrieb erhalten, insbesondere nach den Wahlerfolgen der AfD in verschiedenen Bundesländern wie Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern. Die Bund-Länder-Gruppe soll unter Federführung des Bundes alle relevanten Erkenntnisse und Materialien zusammentragen und bewerten. Mehrere Ministerpräsidenten von SPD und CDU, darunter aus Baden-Württemberg, Schleswig-Holstein, Bremen, Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und dem Saarland, zeigten sich offen für ein solches Vorgehen.

Ein Parteiverbot in Deutschland ist jedoch ein komplexes und mit sehr hohen Hürden verbundenes Verfahren, das ausschließlich vom Bundesverfassungsgericht entschieden werden kann. Gemäß Artikel 21 Absatz 2 des Grundgesetzes müssen Parteien verfassungswidrig sein, wenn sie nach ihren Zielen oder dem Verhalten ihrer Anhänger darauf abzielen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden. Es genügt nicht, verfassungsfeindliche Haltungen zu vertreten; vielmehr muss die Partei diese aktiv und aggressiv umsetzen wollen und eine realistische Chance auf Erfolg haben. Diese besonderen Anforderungen sollen den offenen Wettbewerb der Parteien schützen, ein sogenanntes Parteienprivileg.

Befürworter eines Prüfverfahrens verweisen auf juristische Einschätzungen und die kontinuierliche Radikalisierung der AfD. So kam ein 1500-seitiges Gutachten der Gesellschaft für Freiheitsrechte zu dem Ergebnis, dass ein Verbotsantrag voraussichtlich Erfolg haben könnte. Juristen wie Hendrik Cremer vom Deutschen Institut für Menschenrechte sehen die Kriterien für ein Verbotsverfahren als erfüllt an und werfen der AfD ein rassistisches und nationalvölkisches Weltbild vor. Auch in anderen Landesparlamenten, wie dem Thüringer Landtag, finden derzeit Anhörungen mit Experten und öffentlichen Persönlichkeiten statt, die die Verfassungsfeindlichkeit der Partei erörtern.

Die AfD selbst wies den Antrag der Hamburger Bürgerschaft scharf zurück und bezeichnete ihn als „Angriff auf Demokratie und Wählerwillen“ sowie als „undemokratisch“. Auch die CDU-Fraktion in Hamburg äußerte zwar Kritik an der AfD, sieht aber den gewählten Weg einer Verbotsprüfung als problematisch an und warf den antragstellenden Parteien vor, die Frage parteipolitisch zu nutzen. Während die Debatte auf Bundesebene weitergeht, unterstreicht die Initiative aus Hamburg die wachsende Bereitschaft, die Instrumente der wehrhaften Demokratie im Angesicht wahrgenommener Bedrohungen zu prüfen.

Hinweis: Das Bild zu diesem Beitrag kann KI-generiert sein.

Hinweis: Bei der Bearbeitung dieses Beitrags kann Künstliche Intelligenz zum Einsatz gekommen sein.

Geschrieben von: Redaktion

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