Hamburg Update

Verfassungsschutz gibt Zwischenbilanz zu Regelanfragen bekannt

today24. September 2026 6

Hintergrund
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Der Hamburger Verfassungsschutz hat eine erste Zwischenbilanz zu über 4.000 Regelanfragen vorgelegt. Diese dienen dazu, die Unterwanderung des öffentlichen Dienstes in Hamburg durch Extremisten zu verhindern. Die Regelanfrage, die am 1. August 2026 in Kraft trat, hat allein im ersten Monat über 4.000 Bewerber und Beschäftigte des Hamburger Staatsdienstes überprüft.

Von den exakt 4.049 eingereichten Anfragen im August lagen dem Landesamt für Verfassungsschutz in fünf Fällen Erkenntnisse zu Job-Kandidaten vor. In zwei dieser Fälle wurden demnach Informationen zum Phänomenbereich Islamismus beziehungsweise Linksextremismus zugeordnet. Die weiteren drei Fälle befanden sich zum Zeitpunkt der Auswertung noch in Bearbeitung, wobei in einem Fall bereits eine Anhörung der betroffenen Person stattfand. Die betroffenen Behörden umfassten die Behörde für Schule, Familie und Berufsbildung mit drei Fällen, die Behörde für Finanzen und Bezirke mit einem Fall sowie die Behörde für Wirtschaft, Arbeit und Innovation mit einem weiteren Fall. Besonders hervorzuheben ist, dass ein Großteil der Überprüfungen, nämlich rund 60 Prozent, den Bildungs- und Wissenschaftssektor betrafen.

Die Einführung der Regelanfrage ist eine Maßnahme des Senats, um den öffentlichen Dienst in Hamburg besser vor verfassungsfeindlichen Einflüssen zu schützen. Sie soll sicherstellen, dass Bedienstete, die für den Staat arbeiten, fest auf dem Boden der Verfassung stehen. Die rechtliche Grundlage der Regelanfragen ist im Hamburgischen Beamtengesetz und der Regelanfragenverordnung verankert und gilt für Neueinstellungen, Verlängerungen von Befristungen, Verbeamtungen sowie Wechsel in besonders schützenswerte öffentliche Bereiche.

Die Wiedereinführung der Regelanfrage, welche von der Hamburgischen Bürgerschaft beschlossen wurde, stieß auf Kritik von Gewerkschaften wie dem DGB Hamburg, ver.di Hamburg und der GEW Hamburg, sowie der Linksfraktion. Kritiker befürchten, dass die Regelanfrage Misstrauen schürt, Grundrechte gefährdet und demokratisches Engagement schwächt, indem sie einen Generalverdacht etabliert. Sie ziehen Vergleiche zu den sogenannten Berufsverboten der 1970er Jahre. Die Regierungsfraktionen von SPD und Grünen verteidigen die Maßnahme jedoch als notwendig zum Schutz der freiheitlich-demokratischen Grundordnung.

Unabhängig von der Kritik betonen die Befürworter, dass bei vorliegenden Informationen die Bewerber umfassende Auskunftsrechte haben und vor einer Ablehnung angehört werden müssen. Die letztendliche Entscheidung über eine Einstellung verbleibt dabei stets bei der jeweiligen Dienststelle. Das Verfahren zielt darauf ab, potenzielle Gefahren durch Verfassungsfeinde frühzeitig auszuschließen und somit die Resilienz des öffentlichen Dienstes gegen extremistische Bestrebungen zu stärken.

Hinweis: Das Bild zu diesem Beitrag kann KI-generiert sein.

Hinweis: Bei der Bearbeitung dieses Beitrags kann Künstliche Intelligenz zum Einsatz gekommen sein.

Geschrieben von: Redaktion

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