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Hamburg – Ein geplanter Entwurf zur Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) sorgt derzeit für erhebliche Irritationen in Nordrhein-Westfalen. Die nordrhein-westfälische Stadt Borken, die weit im Binnenland liegt, soll in der geplanten Bundesgesetzgebung als „Küstengebiet“ eingestuft werden. Diese ungewöhnliche Zuordnung stößt auf breite Kritik und hat bereits eine Resolution des Regionalrats Münster zur Folge, der die umgehende Rücknahme dieser Einstufung fordert.
Die Bundesregierung begründet diese Einstufung nicht mit geografischen Gegebenheiten, sondern mit Ertragsanalysen bestehender Windenergieanlagen sowie Daten des Umweltbundesamts zur durchschnittlichen Windhöffigkeit. Das Bundesenergieministerium attestierte dem Kreis Borken zuletzt ähnliche Windverhältnisse wie an der Nord- oder Ostsee. Ziel der Neuregelung ist es, die Förderung von Windkraft in windstarken Küstenregionen spürbar abzusenken, um den Ausbau in windärmeren Gebieten gezielter anzureizen.
Die Konsequenzen dieser Neueinstufung wären erheblich für die Region Münsterland. Windenergieanlagen in einer als „Küstengebiet“ definierten Region würden eine deutlich geringere Vergütung erhalten. Dies hätte unmittelbare Auswirkungen auf die Wirtschaftlichkeit geplanter Windenergieprojekte und könnte, insbesondere bei bereits weit fortgeschrittenen Vorhaben, zu einer erheblichen Verschlechterung der finanziellen Rahmenbedingungen führen. Laut Borkens Landrat Kai Zwicker könnten mindestens 15 geplante Windenergieprojekte betroffen sein, darunter ein Bürgerwindpark in Heek, dessen Initiatoren finanzielle Einbußen in Millionenhöhe befürchten.
Die Reaktionen auf die Pläne sind eindeutig und scharf. Der Regionalrat Münster verabschiedete am 21. September 2026 eine Resolution, in der er klarstellte: „Der Kreis Borken gehört nicht zur Küstenregion – weder geografisch noch mit Blick auf die tatsächlichen Standort- und Windverhältnisse.“ Er sieht darin eine Belastung der bisherigen Planungssicherheit und des Vertrauens in verlässliche Rahmenbedingungen, die für den Ausbau der erneuerbaren Energien im Münsterland entscheidend waren. NRW-Wirtschafts- und Klimaschutzministerin Mona Neubaur (Grüne) nannte den Vorgang den „Gipfel des Unfugs“ und kritisierte, dass der Bund das Feedback aus Ländern und Branchen seit Wochen ignoriere. Die CDU-Bundestagsabgeordnete Anne König wandte sich wiederholt an die Bundesregierung, um die Berechnungsgrundlagen anzufordern.
Die Forderung des Regionalrates Münster, die im Entwurf zur Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) vorgesehene Zuordnung des Kreises Borken zur Küstenregion zurückzunehmen, wurde persönlich an Ministerin Mona Neubaur übergeben. Sie soll das Anliegen in Berlin vertreten. Der Bundestag berät die Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes am heutigen Donnerstag in erster Lesung. Die geplanten Anpassungen des EEG sind noch nicht rechtsverbindlich beschlossen.
Hinweis: Das Bild zu diesem Beitrag kann KI-generiert sein.
Hinweis: Bei der Bearbeitung dieses Beitrags kann Künstliche Intelligenz zum Einsatz gekommen sein.
Geschrieben von: Redaktion
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