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Kabinett beschließt Gesetzentwurf für digitalen Kassenbon ab 2028

today24. September 2026

Hintergrund
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Hamburg – Das Bundeskabinett hat am 23. September 2026 einen Gesetzentwurf verabschiedet, der ab 2028 die Einführung eines digitalen Kassenbons als Standard vorsieht. Diese Neuerung zielt darauf ab, den Verbrauch von Papier zu reduzieren, bürokratischen Aufwand zu minimieren und effektiver gegen Steuerbetrug vorzugehen. Ab dem genannten Zeitpunkt sollen Papierbelege grundsätzlich durch digitale Belege ersetzt werden.

Die Entscheidung des Kabinetts, welche vom Bundesfinanzministerium (BMF) unter Federführung von Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) vorangetrieben wurde, setzt eine Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag um. Die seit dem 1. Januar 2020 geltende Pflicht zur Ausgabe von Papierkassenbons war oft kritisiert worden, unter anderem wegen des immensen Papierverbrauchs von jährlich rund 7 Millionen Kilometern Bonpapier in Deutschland. Ein Großteil dieser Belege landet umgehend im Müll, wobei das oft verwendete Thermopapier zudem potenziell gesundheitsschädliche Stoffe wie BPA enthalten kann und nicht recyclingfähig ist. Ein weiteres zentrales Anliegen der Gesetzesänderung ist die Bekämpfung von Steuerhinterziehung, da sogenannte offene Ladenkassen, die Einnahmen teils nur handschriftlich oder gar nicht erfassen, immer noch verbreitet sind und Missbrauch begünstigen können. Finanzminister Klingbeil betonte dazu: „Ich will, dass die Ehrlichen nicht die Dummen sind.“

Der Gesetzentwurf, dessen offizieller Titel „Gesetz zur Weiterentwicklung von Kassenaufzeichnungen und zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung sowie zur weiteren Digitalisierung handels- und steuerrechtlicher Aufzeichnungen“ lautet, sieht vor, dass Kunden ihre Belege zukünftig digital erhalten. Die Bereitstellung kann dabei über verschiedene Kanäle erfolgen, beispielsweise per App, E-Mail oder durch das Scannen eines QR-Codes am Kassensystem. Die grundlegende Belegausgabepflicht bleibt weiterhin bestehen, wird jedoch durch die digitale Form erfüllt. Zur effektiveren Eindämmung von Steuerhinterziehung sollen Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mehr als 100.000 Euro ab 2028 verpflichtend elektronische Kassensysteme nutzen. Der Entwurf beinhaltet zudem die Einführung eines neuen Straftatbestandes für den Einsatz von Manipulationssoftware und erweitert die Ermittlungsbefugnisse der Finanzbehörden bei der Fälschung technischer Aufzeichnungen.

Die Umstellung auf den digitalen Kassenbon bringt vielfältige Vorteile mit sich. Für die Umwelt bedeutet dies eine signifikante Reduzierung des Papierverbrauchs und des Müllaufkommens, da jährlich Milliarden von Papierbelegen eingespart werden. Unternehmen profitieren von geringeren Kosten für Bonpapier, Druckerwartung, Entsorgung und Archivierung sowie von einem verminderten bürokratischen Aufwand. Für Verbraucherinnen und Verbraucher verspricht der digitale Bon mehr Komfort durch einfache digitale Speicherung, eine übersichtlichere Finanzverwaltung und erhöhte Datensicherheit durch Verschlüsselung. Ausnahmen von der Pflicht zur Nutzung elektronischer Kassensysteme sind für Betriebe mit einem Barumsatz von unter 12.000 Euro pro Jahr vorgesehen. Weitere Ausnahmeregelungen könnten zudem für Vertrauenskassen auf Selbsternte-Feldern oder in der landwirtschaftlichen Direktvermarktung durch Rechtsverordnung getroffen werden.

Die Digitalisierung des Kassenbons stellt einen wichtigen Schritt in Richtung eines modernen und effizienteren Wirtschaftslebens in Deutschland dar. Sie zielt darauf ab, sowohl ökologische Belastungen durch den Verzicht auf unnötiges Papier zu mindern als auch eine fairere Wettbewerbssituation durch das Schließen von Steuerlücken zu schaffen. Obwohl Kunden nicht zur Annahme des digitalen Belegs verpflichtet sind, ermöglicht die gesetzliche Grundlage eine medienunabhängige Erfüllung der Belegausgabepflicht und passt die Praxis an die zunehmende Digitalisierung des Alltags an.

Hinweis: Das Bild zu diesem Beitrag kann KI-generiert sein.

Hinweis: Bei der Bearbeitung dieses Beitrags kann Künstliche Intelligenz zum Einsatz gekommen sein.

Geschrieben von: Redaktion

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