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Die mögliche Vergesellschaftung von Wohnungen großer Konzerne in Berlin bleibt ein hochaktuelles und intensiv diskutiertes Thema, das nach dem Wahlerfolg der Linken in Berlin erneut in den Fokus rückt. Im Zentrum dieser Debatte steht Artikel 15 des Grundgesetzes, dessen Anwendung in dieser Form juristisch bislang ungenutzt und umstritten ist. Dieser Artikel erlaubt die Überführung von Grund und Boden, Naturschätzen und Produktionsmitteln in Gemeineigentum zum Zwecke der Vergesellschaftung, wobei ein Gesetz Art und Ausmaß der Entschädigung regeln muss.
Die Diskussion wurde maßgeblich durch den Volksentscheid „Deutsche Wohnen & Co enteignen“ im September 2021 vorangetrieben, bei dem eine Mehrheit der Teilnehmenden für die Vergesellschaftung großer Wohnungsunternehmen stimmte. Dieses Votum wurde als politisches Signal gewertet, forderte den Senat zum Handeln auf und zielte darauf ab, bezahlbaren Wohnraum zu sichern und dem Wohnungsmangel entgegenzuwirken. Als Reaktion darauf setzte der Berliner Senat im März 2022 eine Expertenkommission ein, deren Abschlussbericht im Juni 2023 mehrheitlich die verfassungsrechtliche Zulässigkeit eines solchen Vorhabens bestätigte. Allerdings äußerten drei Mitglieder der Kommission in einem Sondervotum Bedenken hinsichtlich der Verhältnismäßigkeit.
Trotz des erfolgreichen Volksentscheids und der positiven Einschätzung der Expertenkommission wurde die Kernforderung nach Ausarbeitung eines Vergesellschaftungsgesetzes durch den Senat und dessen Einbringung ins Abgeordnetenhaus bislang nicht umgesetzt. Angesichts dieser Verzögerung kündigte die Initiative „Deutsche Wohnen & Co enteignen“ im September 2023 an, einen eigenen Gesetzentwurf zu erarbeiten und stellte diesen im September 2025 vor. Dieser Entwurf operationalisiere die Erkenntnisse der Expertenkommission und sei ein Meilenstein in der juristischen Debatte, so der Berliner Mieterverein.
Die Linke in Berlin beabsichtigt nach ihrem Wahlsieg, die Vergesellschaftung großer Immobilienkonzerne, die jeweils mehr als 3.000 Wohnungen in Berlin besitzen, so schnell wie möglich umzusetzen. Geplant ist die Schaffung einer Anstalt öffentlichen Rechts, die Kredite zur Übernahme der Wohnungsbestände gegen eine Entschädigung aufnehmen und diese später verwalten soll. Die Linke geht davon aus, dass die Entschädigungen deutlich unter dem Verkehrswert der Wohnungen liegen werden. Allerdings ist die genaue Umsetzung in vielen Punkten noch unklar, und das Vorhaben steht unter juristischem Vorbehalt, da Klagen der betroffenen Konzerne erwartet werden. Der Landesrechnungshof Berlin hat zudem darauf hingewiesen, dass geringe Entschädigungen von der bisherigen Rechtsprechung abweichen könnten und Gerichte voraussichtlich über die Form der Vergesellschaftung entscheiden werden.
Die politischen Positionen zur Vergesellschaftung sind gespalten. Während Die Linke und Die Grünen den eingeschlagenen Weg weiterverfolgen wollen, lehnen die CDU und AfD eine Vergesellschaftung ab. Die SPD zeigt eine kompliziertere Haltung, wobei Spitzenkandidaten wie Steffen Krach die Vergesellschaftung großer Wohnungsbestände ablehnen. Auch in der Bevölkerung hat sich die Stimmung seit dem Volksentscheid 2021 verändert, wobei die Vergesellschaftung weiterhin stark polarisiert. Kritiker befürchten, dass die Vergesellschaftung keine neuen Wohnungen schafft und die angespannte Lage auf dem Berliner Wohnungsmarkt nicht nachhaltig verbessert, während Befürworter sie als ein Mittel zur Sicherung bezahlbaren Wohnraums sehen.
Hinweis: Das Bild zu diesem Beitrag kann KI-generiert sein.
Hinweis: Bei der Bearbeitung dieses Beitrags kann Künstliche Intelligenz zum Einsatz gekommen sein.
Geschrieben von: Redaktion
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