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Hamburg will eine geerbte Eigentumswohnung an der sonnigen Costa del Sol in Spanien veräußern. Es handelt sich um eine 57 Quadratmeter große Immobilie in der Küstenstadt Nerja in der südspanischen Provinz Málaga, deren Verkauf von der Hamburger Finanzbehörde nun aktiv angestrebt wird.
Die Wohnung, ausgestattet mit einem Balkon, zwei Schlafzimmern, Küche, Bad und einem Abstellraum, ist möbliert, bedarf aber einer Modernisierung. So wird unter anderem die Elektrik als alt beschrieben und die Fenster verfügen lediglich über eine Einfachverglasung. Zum möglichen Kaufpreis konnte die Behörde noch keine Angaben machen, da der genaue Wert der Immobilie erst noch ermittelt werden muss.
Hintergrund der Veräußerung ist, dass die Stadt Hamburg immer wieder als Erbin einspringen muss. Dies geschieht, wenn Menschen ohne rechtmäßige Erben versterben oder ihre vorgesehenen Erben das Erbe ausschlagen. Allein im ersten Halbjahr 2026 war dies fast 300 Mal der Fall. Die Stadt erbt in solchen Fällen häufig Bankkonten, Schmuck, Autos und Immobilien, aber manchmal auch Schulden.
Die Annahme dieser Erbschaften ist für die Stadt Hamburg verpflichtend und oft mit erheblichem Aufwand verbunden, da sie die Erbschaften nicht ablehnen kann. Ziel ist es, den Nachlass abzuwickeln und die Vermögenswerte zugunsten der Stadtkasse zu Geld zu machen. Im ersten Halbjahr 2026 konnten auf diese Weise bereits über 1,4 Millionen Euro erzielt werden.
Besonders langwierig gestaltet sich der Prozess, wenn Immobilien im Ausland betroffen sind. Für die Wohnung in Spanien sind die Behördenmitarbeiter bereits seit 2013 mit der Abwicklung beschäftigt, um die Übertragung auf die Stadt und die Klärung aller steuerlichen und rechtlichen Fragen zu ermöglichen. Die Hamburger Finanzbehörde betont, dass solche Liegenschaften im Interesse der Steuerzahler verkauft werden müssen und werden, auch wenn dies ein extrem aufwendiges Unterfangen darstellt. Die Abwicklung von Nachlässen in Spanien kann komplex sein und erfordert die Klärung internationaler Zuständigkeiten sowie die notarielle Annahme der Erbschaft vor einem möglichen Verkauf oder einer Umschreibung der Immobilie. Zudem fallen in Spanien verschiedene Steuern wie Erbschaftssteuer, Spekulationssteuer und die kommunale Wertzuwachssteuer an.
Symbolbild – Foto: Joaquin Carfagna / Pexels
Hinweis: Bei der Bearbeitung dieses Beitrags kann Künstliche Intelligenz zum Einsatz gekommen sein.
Geschrieben von: Redaktion
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