Update

Elterngeld bleibt 14 Monate – Geplante Kürzung vom Tisch

today28. Oktober 2026

Hintergrund

Gute Nachrichten für junge Familien in Deutschland: Die geplante Kürzung des Elterngeldes ist vom Tisch. Statt einer Reduzierung auf zwölf Monate soll die Bezugsdauer bei bis zu 14 Monaten bleiben, wie das Bundesfamilienministerium nun bekannt gab. Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU) hatte sich im Vorfeld offen für eine Überprüfung der ursprünglich angedachten Kürzungen gezeigt und diese in den aktuellen Reformplänen nicht mehr aufgenommen.

Darüber hinaus sieht ein entsprechender Gesetzentwurf, der sich derzeit in der regierungsinternen Abstimmung befindet, eine spürbare Anhebung der finanziellen Leistungen vor. Demnach soll der Mindestbetrag des Elterngeldes von 300 auf 330 Euro und der Höchstbetrag von 1.800 auf 1.900 Euro angehoben werden. Dies ist die erste Erhöhung der Beträge seit der Einführung des Elterngeldes im Jahr 2007, obwohl die Verbraucherpreise in diesem Zeitraum um mehr als 45 Prozent gestiegen sind.

Die Reform bringt zudem weitere Neuerungen mit sich, die darauf abzielen, das Elterngeld partnerschaftlicher zu gestalten und besser an die heutige Lebensrealität anzupassen. So soll die Berechnung des Elterngeldes angepasst werden: In den ersten vier Bezugsmonaten sollen Eltern künftig 80 Prozent des Netto-Verdienstes vor der Geburt erhalten, für jeden weiteren Monat dann 50 Prozent. Zuvor betrug der Ersatzlohn in der Regel etwa 65 Prozent des Nettoeinkommens. Auch sollen künftig Weihnachtsgeld und andere sonstige Bezüge in die Netto-Berechnung einbezogen werden. Zudem sollen beide Elternteile wieder uneingeschränkt gleichzeitig Elterngeld beziehen können, beispielsweise für die ersten vier Monate nach der Geburt. Dies war nach einer früheren Reform auf nur einen Monat eingeschränkt worden.

Für Alleinerziehende bleibt die Regelung bestehen, dass auch sie bis zu 14 Monate Elterngeld beziehen können. Des Weiteren soll der sogenannte Geschwisterbonus, ein Zuschlag für Familien mit weiteren Kindern im Haushalt, länger gezahlt werden. Ein weiteres Ziel der Reform ist es, den Verwaltungsaufwand zu reduzieren, damit das Elterngeld schneller bei den Familien ankommt. Die Einkommensgrenze für den Anspruch auf Elterngeld bleibt für Paare und Alleinerziehende bei 175.000 Euro zu versteuerndem Jahreseinkommen stabil, maßgeblich ist hierbei das Kalenderjahr vor der Geburt.

Diese wegweisende Entscheidung des Bundesfamilienministeriums, die nach intensiven Diskussionen innerhalb der Koalition erzielt wurde, schafft eine wichtige Planungssicherheit für junge Eltern. Für viele Familien, auch hier in Hamburg, bedeutet dies eine willkommene finanzielle Entlastung und Unterstützung. RADIO REEPERBAHN Hamburg wird die weitere Entwicklung des Gesetzesentwurfs, dessen Inkrafttreten noch offen ist, aufmerksam verfolgen und unsere Hörerinnen und Hörer informieren.

Hinweis: Das Bild zu diesem Beitrag kann KI-generiert sein.

Hinweis: Bei der Bearbeitung dieses Beitrags kann Künstliche Intelligenz zum Einsatz gekommen sein.

Geschrieben von: Redaktion

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