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Wie RADIO REEPERBAHN Hamburg berichtet, befasst sich der Bundestag heute mit einem neuen Gesetzentwurf des Bildungsministeriums, der darauf abzielt, die Bildungschancen für Kinder in Deutschland grundlegend zu verbessern. Eine zentrale Maßnahme dieses Vorhabens ist die geplante verpflichtende Überprüfung des Entwicklungsstands aller Kinder spätestens im fünften Lebensjahr, um frühzeitig Fördermöglichkeiten identifizieren und umsetzen zu können.
Der Gesetzentwurf trägt den vollständigen Namen „Gesetz zur Verbesserung der Startchancen von Kindern und zur Qualitätsentwicklung in der Kindertagesbetreuung“, kurz Startchancen- und -Qualitätsentwicklungsgesetz (SCQEG). Er sieht die Einführung bundesweiter Qualitätsstandards vor, wobei der Fokus auf der Erhebung des Sprach- und Entwicklungsstands sowie der nachfolgenden Förderung liegt. Bisher gibt es hier erhebliche Unterschiede zwischen den Bundesländern, insbesondere hinsichtlich des Alters der Kinder bei der Erhebung, der Zielgruppen und der eingesetzten Instrumente. Zudem sollen Kindertageseinrichtungen mit einem erhöhten Anteil von Kindern in herausfordernden Lebenslagen besonders unterstützt werden; ihnen werden zusätzliche personelle Ressourcen zur Verfügung gestellt, wovon mindestens zehn Prozent der Kitas in jedem Land profitieren sollen. Für jedes Kind sollen Kita-Fachkräfte zusätzlich 30 Minuten pro Woche für die Planung und Begleitung der Förderung erhalten.
Zur Finanzierung dieser Maßnahmen beabsichtigt der Bund, die Länder von 2027 bis 2034 mit insgesamt rund 9,25 Milliarden Euro zu unterstützen, um die entstehenden Mehrbelastungen auszugleichen. Die Regelungen sollen sukzessiv in Kraft treten, um Ländern und Kommunen, auch in einer Stadt wie Hamburg, ausreichend Zeit für die Umsetzung zu geben. Die Einführung des Gesetzes soll durch ein Monitoring begleitet und seine Wirkung evaluiert werden.
Dieses spezifische Gesetzesvorhaben für die frühkindliche Bildung ist Teil eines umfassenderen Ansatzes, der als „Startchancen-Programm“ bekannt ist. Das Startchancen-Programm ist als das größte Bildungsprogramm in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland konzipiert. Bund und Länder investieren dafür zusammen rund 20 Milliarden Euro über zehn Jahre, beginnend im Schuljahr 2024/2025. Ziel ist es, den Bildungserfolg von der sozialen Herkunft zu entkoppeln. Das Programm richtet sich an rund 4.000 allgemein- und berufsbildende Schulen mit einem hohen Anteil sozial benachteiligter Schülerinnen und Schüler, was etwa zehn Prozent aller Schülerinnen und Schüler in Deutschland betrifft.
Das breitere Startchancen-Programm fußt auf drei Säulen: Erstens, ein Investitionsprogramm für eine zeitgemäße und lernförderliche Lernumgebung, das etwa 40 Prozent der Mittel umfasst. Zweitens, sogenannte Chancenbudgets für bedarfsgerechte Lösungen in der Schul- und Unterrichtsentwicklung, um die Schulautonomie zu stärken und gezielte Lernförderung in Kernfächern wie Deutsch und Mathematik zu ermöglichen. Und drittens, zusätzliches Personal zur Stärkung multiprofessioneller Teams aus Sozialpädagogen, Schulsozialarbeitern und weiteren pädagogischen Fachkräften, um Schülerinnen und Schüler individuell zu beraten und zu unterstützen, eine lernförderliche Elternarbeit zu fördern und eine positive Schulkultur zu entwickeln. Mit diesen Maßnahmen soll unter anderem die Zahl der Schülerinnen und Schüler, die die Mindeststandards in Mathematik und Deutsch verfehlen, bis zum Ende der Programmlaufzeit an den Startchancen-Schulen halbiert werden.
Hinweis: Das Bild zu diesem Beitrag kann KI-generiert sein.
Hinweis: Bei der Bearbeitung dieses Beitrags kann Künstliche Intelligenz zum Einsatz gekommen sein.
Geschrieben von: Redaktion
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