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„Gebäudetyp E“ Gesetz lässt auf sich warten

today12. Oktober 2026

Hintergrund
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Das Bundesbauministerium hält an seinem Ziel fest, mit dem vereinfachten „Gebäudetyp E“ zügig neuen und bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Doch das dafür nötige Gesetz lässt seit Monaten auf sich warten, da der Referentenentwurf weiterhin in der regierungsinternen Abstimmung steckt, wie auch RADIO REEPERBAHN Hamburg berichtet. Die Bau- und Immobilienwirtschaft in Städten wie Hamburg wartet gespannt auf die Verabschiedung der neuen Regelungen, die als wichtiger Hebel gegen die hohen Baukosten gelten.

Der sogenannte Gebäudetyp E ist dabei kein neuer Baustil, sondern ein Planungs- und Vertragsansatz für bewusst einfachere Standards. Das „E“ steht für „einfach“ oder auch „experimentell“ und zielt darauf ab, Planen und Bauen schneller, günstiger und unbürokratischer zu gestalten. Erreicht werden soll dies durch den Verzicht auf kostenintensive und nicht sicherheitsrelevante Komfort- und Ausstattungsstandards. Experten erwarten dadurch Einsparungen bei den Herstellungskosten von bis zu 25 Prozent.

Kern der Gesetzesinitiative ist eine Änderung im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Geplant ist die Einführung eines speziellen Gebäudetyp-E-Vertrags, der es ermöglichen soll, rechtssicher von den sogenannten „anerkannten Regeln der Technik“ abzuweichen, wenn diese lediglich dem Komfort dienen. Wichtige und gesetzlich zwingende Anforderungen wie Standsicherheit, Brandschutz, Gesundheitsschutz, Energieeffizienz und Barrierefreiheit bleiben jedoch weiterhin vollumfänglich erhalten und sind von den Vereinfachungen nicht betroffen.

Der Gesetzentwurf wurde am 7. Juli 2026 von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig und Bundesbauministerin Verena Hubertz als fertiggestellt vorgestellt. Seit dem 8. Juni 2026 befindet sich der Entwurf zur Beratung im Bundestag. Obwohl ein Kabinettsbeschluss für die zweite Jahreshälfte 2026 vorgesehen ist, gibt es noch keinen festen Termin für das Inkrafttreten des Gesetzes. Die Verzögerungen sorgen in der Branche für Unmut, da eine zügige Regelung für Investoren und Bauherren entscheidend ist, um neuen Wohnraum zu wirtschaftlich tragfähigen Konditionen zu realisieren.

Während in Bayern bereits 19 Pilotprojekte gestartet sind, um das Konzept des Gebäudetyps E in der Praxis zu erproben, äußern Verbraucherschützer und Teile der Wohnungswirtschaft auch Bedenken. Sie fordern klare Regeln zur Sicherheit und Wohnqualität und warnen vor möglichen „Zwei-Klassen-Standards“, falls die vertraglichen Vereinbarungen nicht präzise genug sind. Für private Bauherren bleiben eine verständliche Aufklärung, eine genaue Baubeschreibung und eine unabhängige Prüfung daher besonders wichtig, um Missverständnisse und Streitigkeiten zu vermeiden.

Hinweis: Das Bild zu diesem Beitrag kann KI-generiert sein.

Hinweis: Bei der Bearbeitung dieses Beitrags kann Künstliche Intelligenz zum Einsatz gekommen sein.

Geschrieben von: Redaktion

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