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Union knüpft Zustimmung zu Steuerreform an Bedingungen

today8. Oktober 2026

Hintergrund
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Der Bundestag berät am heutigen Donnerstag erstmals über die von der schwarz-roten Koalition geplante Einkommensteuerreform. Die Union knüpft ihre Zustimmung an Nachbesserungen und weitergehende Entlastungen. Die erste Lesung des Entwurfs für ein Einkommensteuerreformgesetz 2027 und ein Jahressteuergesetz 2027 steht auf der Tagesordnung des Parlaments. Die Reform, auf die sich der Koalitionsausschuss von CDU/CSU und SPD bereits am 1. Juli 2026 geeinigt hatte, wurde am 2. September 2026 vom Bundeskabinett beschlossen.

Ziel der Bundesregierung ist es, vor allem kleine und mittlere Einkommen sowie Familien mit Kindern zu entlasten. Ab dem Jahr 2028 sollen sich die Entlastungen auf rund zehn Milliarden Euro jährlich belaufen und schrittweise in den Jahren 2027 und 2028 umgesetzt werden. Konkret ist vorgesehen, den steuerlichen Grundfreibetrag ab 2027 von 12.348 Euro auf 12.564 Euro und ab 2028 auf 12.900 Euro anzuheben. Das Kindergeld soll ab Januar 2027 von monatlich 259 Euro auf 267 Euro steigen und 2028 auf 272 Euro erhöht werden. Auch der Kinderfreibetrag wird angepasst, sodass zusammen mit dem Freibetrag für Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf ab 2027 insgesamt 10.056 Euro zur steuerlichen Freistellung des Kinderexistenzminimums zur Verfügung stehen. Zudem profitieren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in ganz Deutschland, einschließlich derer in Hamburg, von einer Erhöhung des Arbeitnehmer-Pauschbetrags von 1.230 Euro auf 1.430 Euro.

Zur Gegenfinanzierung der Entlastungen ist unter anderem geplant, die sogenannte „Reichensteuer“ für sehr hohe Einkommen anzupassen. Künftig soll ein Steuersatz von 45 Prozent ab einem zu versteuernden Einkommen von 250.000 Euro gelten, ab 280.000 Euro steigt der Satz auf 47 Prozent. Des Weiteren wird der Pauschalsteuersatz für Minijobs von zwei auf fünf Prozent erhöht. Auch die steuerliche Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen soll von 20 Prozent auf 15 Prozent gesenkt werden, wobei der Höchstbetrag von 1.200 Euro auf 900 Euro reduziert wird.

Trotz der im Kabinett beschlossenen Eckpunkte kommen insbesondere aus der Union Rufe nach weitergehenden Entlastungen. Fritz Güntzler von der CDU/CSU-Fraktion betonte, die Union befürworte die Entlastung unterer und mittlerer Einkommen, dies dürfe jedoch nicht zwangsläufig zu einer stärkeren Belastung anderer Gruppen führen. Kritik äußert auch der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI), der darauf hinweist, dass die Erhöhung des Reichensteuersatzes schätzungsweise zu 70 Prozent unternehmerische Tätigkeiten treffen und damit Investitionshemmnisse schaffen würde, insbesondere für mittelständische und Familienunternehmen. Auch das Handwerk, vertreten durch den Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH), fordert anlässlich der Debatte im Bundestag größere Steuerentlastungen für Betriebe und Beschäftigte, da „mehr Netto vom Brutto“ bleiben müsse. Die Forderung nach Nachbesserungen und weiteren Entlastungen, wie sie von RADIO REEPERBAHN gemeldet wird, spiegelt somit breite Diskussionen über die finale Ausgestaltung der Reform wider.

Hinweis: Das Bild zu diesem Beitrag kann KI-generiert sein.

Hinweis: Bei der Bearbeitung dieses Beitrags kann Künstliche Intelligenz zum Einsatz gekommen sein.

Geschrieben von: Redaktion

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